Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Für die „Erweiterung Nord“ des bestehenden Bentonittagebaus Siegerstetten-West“ war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 9 Abs. 2 Ziffer 2 UVPG besteht. Die Pflicht zur Durchführung der Vorprüfung für das Vorhaben ergibt sich aus § 1 Nr.1b) dd) der UVP-V Bergbau (Abbaufläche > 10 ha) und aus § 1 Nr. 9 UVP-V Bergbau i. V. m. Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG (Waldrodung).

Die Vorprüfung des Bergamtes Südbayern hat ergeben, dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen
Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Zu dieser Entscheidung haben folgende Aspekte geführt:

Merkmale des Vorhabens
Für den Bentonittagebau „Siegerstetten-West“ wurde für die „Erweiterung West“ eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchgeführt, welche ergeben hat, dass das
Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Das Ergebnis vom 06.11.2019 wurde im Amtsblatt der Regierung von Oberbayern veröffentlicht. Die Betriebsfläche des Bentonittagebaus „Siegerstetten West“ soll nun um weitere 4,34 ha auf insgesamt 22,12 ha
erweitert werden („Erweiterung Nord“). Die Abbaufläche umfasst mit der Erweiterung 15,54 ha. Der geplante Erweiterungsbereich befindet sich 200 m nordöstlich des Ortes Niederkam und umfasst intensiv genutzte land- und forstwirtschaftliche Flächen. Für den Abbau müssen 1,93 ha Wald gerodet werden. Nach erfolgtem Abbau wird der Tagebau mit lagerstätteneigenem Material und unbelastetem Fremdmaterial Z0 wieder verfüllt. Die in
Anspruch genommenen Flächen werden im Rahmen der Rekultivierung wieder nutzbar gemacht.

Standort des Vorhabens
Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Niederkam und Gemeinde Kumhausen im Landkreis Landshut. Das Plangebiet wird bisher intensiv land- und forstwirtschaftlich
genutzt. Der geplante Standort liegt nicht in einem der in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG genannten Gebiete (Schutzkriterien). Der Standort weist darüber hinaus keine besonderen Nutzungs- und Qualitätskriterien auf.

Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen
Die beantragte „Erweiterung Nord“ des Tagebaus Siegerstetten-West umfasst die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen sowie die Rodung von 1,93 ha Wald.
Die temporär genutzten Flächen werden nach Abschluss der Abbautätigkeit rekultiviert. Die gerodeten Waldflächen werden zu einem standortgerechten Laubmischwald aufgeforstet und die landwirtschaftlichen Flächen als Ackerland wiederhergestellt.

Der Abbau greift nicht in grundwasserführende Schichten ein und es sind keine Oberflächengewässer betroffen. Auswirkungen auf das Grundwasser können daher ausgeschlossen werden. Zur Reduzierung von Lärm- und Staubaufkommen werden
Lärmschutzmaßnahmen, wie z. B. das Anlegen von Lärmschutzwällen ergriffen. Die in der TA-Lärm festgelegten Immissionsrichtwerte sind einzuhalten. Die Beeinträchtigungen anderer Schutzgüter sind nicht erheblich und können durch entsprechende Maßnahmen
ausgeglichen bzw. kompensiert werden.

UVP-Kategorie

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid
Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Oberbayern
Bergamt Südbayern

Maximilianstr. 39
80538 München
Bayern
Deutschland

E-Mail: bergamt@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2438
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de

Datum der Entscheidung

10.11.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

OBABl_Nr._28_Siegerstetten-West_neu ( OBABl_Nr._28_Siegerstetten-West_neu.pdf )