Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Kieswerk Klardorf GmbH & Co. Produktions KG hat beim Landratsamt Schwandorf die Feststellung ihres Planes zum Ausbau oberirdischer Gewässer durch Kiesabbau und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Für das Vorhaben besteht UVP-Pflicht (§ 6 UVPG). Für den geplanten Gewässerausbau ist gemäß Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 UVPG eine allgemeine UVP-Vorprüfung durchzuführen. Laut Planung ist eine Rodung von mehr als ca. 10,5 ha Wald vorgesehen. Die Ziffer 17.2.1 der Anlage 1 UVPG sieht für die Rodung von 10 ha oder mehr Wald zwingend die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Die geplanten Abbauflächen liegen ca. 4,5 km südlich der Kreisstadt Schwandorf, unmittelbar östlich der Staatsstraße St 2397 (ehemalige B15), zwischen Schwandorf und Klardorf (Firmenbezeichnung dieses geplanten Kiesabbaus: „Südlich des Südsees“).

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben
Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz

Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-schwandorf.de
Telefon: +49 9431 471-0
Fax: +49 9431 471-444
URL: http://www.landkreis-schwandorf.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

21.08.2024

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung ( Bekanntmachung.pdf )

Entscheidung

Bescheid und Unterlagen ( ZXDYP3fmKrY4dHQ )

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

07.07.2023 - 07.07.2023

Informationen zum Erörterungstermin

Bekanntmachung_Erörterungstermin ( Bekanntmachung_Erörterungstermin.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

27.10.2021 - 26.11.2021

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung ( Bekanntmachung.pdf )