Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Kieswerk Klardorf GmbH & Co. Produktions KG hat beim Landratsamt Schwandorf die Feststellung ihres Planes zum Ausbau oberirdischer Gewässer durch Kiesabbau und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Für das Vorhaben besteht UVP-Pflicht (§ 6 UVPG). Für den geplanten Gewässerausbau ist gemäß Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 UVPG eine allgemeine UVP-Vorprüfung durchzuführen. Laut Planung ist eine Rodung von mehr als ca. 10,5 ha Wald vorgesehen. Die Ziffer 17.2.1 der Anlage 1 UVPG sieht für die Rodung von 10 ha oder mehr Wald zwingend die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Die geplanten Abbauflächen liegen ca. 4,5 km südlich der Kreisstadt Schwandorf, unmittelbar östlich der Staatsstraße St 2397 (ehemalige B15), zwischen Schwandorf und Klardorf (Firmenbezeichnung dieses geplanten Kiesabbaus: „Südlich des Südsees“).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz
Wackersdorfer Str. 80
92421
Schwandorf
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@landkreis-schwandorf.de |
Telefon: | +49 9431 471-0 |
Fax: | +49 9431 471-444 |
URL: | http://www.landkreis-schwandorf.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
21.08.2024
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
07.07.2023 - 07.07.2023
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
27.10.2021 - 26.11.2021