Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die DB Netz AG plant den viergleisigen Aus- und Neubau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Ziele sind die Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie die qualitative Verbesserung der bestehenden Schieneninfrastruktur.

Der Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.3 hat eine Länge von rund 4 km und liegt vollständig auf dem Gebiet der Stadt Bad Krozingen. Er beginnt im Norden auf der Gemarkung Biengen an der Gemeindegrenze zu Schallstadt und endet im Süden auf der Gemarkung Schlatt. Im Norden schließt der PfA 8.2 mit seiner weiteren Streckenführung entlang der BAB 5 und im Süden der PfA 8.4 Bad Krozingen – Müllheim an. Die Strecke im PfA 8.3 ist als Güterverkehrsstrecke geplant und wird mit einer Leitgeschwindigkeit von 160 km/h trassiert.

Hauptmerkmal der neuen Planung ist eine Trassenführung in Tieflage zwischen Mengen und Hügelheim. Im Abschnitt 8.3 verläuft die Trasse von Norden kommend zunächst in einem Trogbauwerk, an das sich ein System mit Steilböschungen anschließt. Der Wandbereich des Trogbauwerks wird auf der westlichen Seite im Bereich des Kreuzackerwegs auf einer Länge von 385 m hochabsorbierend ausgeführt.

Betroffene Gewässer und Straßen werden mithilfe von Überführungen über die Trasse geleitet. Dies hat Auswirkungen über den eigentlichen Trassenbereich hinaus. Hervorzuheben ist die Errichtung von zwei Landschaftsbrücken. Die von Norden kommend erste Landschaftsbrücke mit 364 m Länge überführt die Gewässer Möhlin, Mühlbach und Neumagen sowie die L 120 inklusive zweier paralleler Wirtschaftswege. Die zweite 480 m lange Landschaftsbrücke dient der Überführung der Gewässer Rausgraben und Bachgraben sowie zweier Wirtschaftswege. Daneben sind im PfA 8.3 drei weitere kreuzende Straßenüberführungen geplant. Ferner wird unmittelbar westlich des Ortsteils Schlatt zwischen der K 4938 und K 4935 eine neue Straßenverbindung von 400 m Länge hergestellt.

Bestandteil der Planung ist neben den Eisenbahnbaumaßnahmen u.a. auch die Umsetzung landschaftspflegerischer Maßnahmen im Rand- und Nahbereich sowie in trassenfernen Bereichen der Strecke. Damit betrifft das Vorhaben auch Flurstücke, welche nicht unmittelbar an die Trasse grenzen sowie in der Gemeinde Hartheim am Rhein gelegene Flurstücke.

Hinweis:
Die vollständigen zur Information der Betroffenen und Interessierten ausgelegten Unterlagen, die Verfahrensschritte und der Stand des Verfahrens, die erfolgten Bekanntmachungen sowie ggf. weitere Informationen können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter folgendem Pfad eingesehen werden:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt2/Ref24/Seiten/PFA8-3-BadKrozingen.aspx

oder unter:

Regierungspräsidium Freiburg / Abteilung 2 / Referat 24 / aktuelle Planfeststellungsverfahren im RP Freiburg / Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe - Basel, Planfeststellungsabschnitt 8.3 Bad Krozingen

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

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