Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die EVS plant die Elektrifizierung der Strecken der Euregiobahn. Aktuell sind die Strecken der EVS nur mit fahrleitungsunabhängigen Fahrzeugen (dieselbetriebene Fahrzeuge) befahrbar. Durch die Elektrifizierung werden die Lücken im Netz für einen durchgängigen Betrieb der Euregiobahn mit elektrischen Fahrzeugen beseitigt. Zudem können durch ein besseres Beschleunigungsverhalten der Züge – bei unveränderter Höchstgeschwindigkeit – Fahrzeitgewinne erzielt werden. Ziel des Gesamtprojekts ist somit die Ertüchtigung der bestehenden Infrastruktur für den Betrieb an einer elektrifizierten Strecke durch die Ausrüstung der Strecken mit Oberleitungsanlagen. Das Gesamtprojekt wurde der Übersichtlichkeit halber räumlich in mehrere Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt, die in den Planunterlagen dargestellt sind.
Die Elektrifizierung des Bf Stolberg-Altstadt stellt einen eigenen Planfeststellungs-abschnitt (PFA 7) dar. Diesbezüglich soll die Errichtung der Oberleitungsanlagen erfolgen. Die beantragten Maßnahmen umfassen den Bf Stolberg-Altstadt mit der Einbindung:
• der Strecken 2572 Teil I „Bf Stolberg Hbf (a) – Bf Stolberg-Altstadt (a)“
• der Strecken 2572 Teil II „Bf Stolberg-Altstadt (a) – Hp Stolberg-Breinig“
• des Gleises 3
• des Gleises 4

Der Bf Stolberg-Altstadt wird zukünftig die Aufgaben eines Kreuzungsbahnhofs erfüllen müssen und wird daher in seiner Gleisstruktur verändert. Diese Maßnahmen sind nicht Gegenstand des PFA 7, werden jedoch in den Planungen zur Elektrifizierung berücksichtigt.
Zur Minderung der Gefährdung der Bahnstrecken mit seinen geplanten Oberlei-tungsanlagen wurde ein „Ökologisches Bahntrassenmanagement“ erstellt, das die Pflege und Entwicklung der Grünbereiche entlang der Gleistrasse in einem Streifen von jeweils 30 m beidseitig der Strecke vorsieht. Private Flächen sind vom dem Ökologischen Bahntrassenmanagement vorerst nicht betroffen. Einzelheiten zum Ökologischen Bahntrassenmanagement und den Planungen vor Ort sind den Planunterlagen zu entnehmen.
Das Vorhaben führt zu einer Betroffenheit der Vegetation und der Tierwelt. Die Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen sollen überwiegend im Rahmen der geplanten Maßnahmen zum „Ökologischen Bahntrassenmanagement“ erfolgen, die zum Großteil auf den betroffenen Flächen vor Ort stattfinden sollen. Dabei soll die vorhandene Vegetation in standort- und landschaftsgerechte Bestände umgewandelt werden. Weiter sind Maßnahmen für Einzelbäume und Grünflächen vorgesehen.
Zur Durchführung des Bauvorhabens ist keine Inanspruchnahme von privaten Grundstücken Dritter erforderlich.
Für die Dauer der Errichtung der Oberleitungsanlagen ist eine Bauzeit von 8 bis 9 Wochen angesetzt.
Während der Baumaßnahmen muss vorübergehend mit Baulärm und Erschütterungen gerechnet werden. Zur Vermeidung von nächtlichen Störungen und negativen Beeinflussung der Wochenenden werden alle geräuschintensiven Arbeiten zwischen Montag und Freitag, in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchgeführt.
Einzelheiten des Bauvorhabens sind den im Internet der Bezirksregierung Köln veröffentlichten Planunterlagen zu entnehmen.

Die EVS hat bei der Bezirksregierung Köln als zuständiger Planfeststellungsbehörde die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für dieses Vorhaben beantragt.

Für das Vorhaben wäre grundsätzlich eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 14.8 der Anlage 1 zum UVPG erforderlich. Die Vorhabenträgerin hat jedoch gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt, was seitens der Planfeststellungsbehörde als zweckmäßig erachtet wird. Damit besteht für das Vorhaben die UVP-Pflicht gem. § 7 Abs. 3 Satz 2 UVPG.

Nach dem Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG kann die Auslegung der Planunterlagen (in Papierform) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt wer-den.

Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) in digitaler Form werden
vom 29.01.2024 bis 28.02.2024 einschließlich
gem. § 3 Abs. 1 PlanSiG und gem. § 27a VwVfG NRW auf der Internetseite der Be-zirksregierung Köln (https://url.nrw/planfeststellung_bahnstrecken) veröffentlicht. Mit diesem Link wird die Internetseite der Bezirksregierung Köln aufgerufen, auf der die Übersicht der anhängigen Planfeststellungsverfahren für Bahnstrecken enthalten ist. Darunter ist auf der rechten Seite unter Navigation dieses Planfeststellungs-verfahren auszuwählen und in den dortigen Downloads sind die Planunterlagen zu finden.
Gem. § 27 a VwVfG NRW wird dort auch der Inhalt dieser Bekanntmachung veröffentlicht.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Köln
Dezernat 25 - Planfeststellungsverfahren Schiene

Zeughausstrasse 2-10
50667 Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49(0)221-147-0
Fax: +49(0)221-147-2890
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

29.01.2024 - 28.02.2024

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung_EVS_Elektrifizierung_Bf_Stolberg-Altstadt_PFA7_2023-01-23 ( Bekanntmachung_EVS_Elektrifizierung_Bf_Stolberg-Altstadt_PFA7_2023-01-23.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

0_1_Deckblatt ( 0_1_Deckblatt.pdf )
0_2_Anlagenverzeichnis ( 0_2_Anlagenverzeichnis.pdf )