Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat mit Entscheidung vom 9. Oktober 2023 den Antrag der Mineralik Friedland GmbH & Co. KG auf Planfeststellung einer Abfalldeponie der Klasse I in Ramelow, einem Ortsteil der Stadt Friedland, abgelehnt. Die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung wird am 13.November 2023 erfolgen, der Bescheid wird zudem u.a. auf der Website des StALU MS für die Öffentlichkeit bereitgestellt. Dem vorausgegangen war ein bereits im Jahr 2011 gestellter Antrag auf Planfeststellung. Während des behördlichen Verfahrens wurden sowohl der Antrag als auch die den Antrag stellende Gesellschaft geändert. Nachdem der Nachweis des Bedarfes an der Deponie aus regionalem Abfallaufkommen nicht gelungen war, wurde zuletzt ein Konzept vorgelegt, das weit überwiegend die Entsorgung von Abfällen aus dem nordwestlichen Mecklenburg-Vorpommern vorsah. Das StALU MS hat den Antrag aus zwei selbstständig tragenden Gründen abgelehnt: Zum einen ist nicht sichergestellt, dass die Errichtung der Deponie das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigen würde (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Der von der Antragstellerin für das Deponievorhaben angemeldete Entsorgungsbedarf wurde mit ca. 50.000 t überwiegend mäßig belasteten mineralischen Abfalls pro Jahr angegeben. Dieser hätte zu 85 Prozent aus einer Entfernung von 160 bzw. 190 Kilometern herantransportiert werden müssen. Das StALU MS kam daher zu dem Ergebnis, dass die Errichtung einer Deponie der Klasse I mit standardmäßig derart hohen Transportentfernungen nicht gemeinwohlverträglich wäre. Da der Planfeststellungsbeschluss unter Anderem nur erteilt werden darf, wenn sichergestellt ist, dass Energie sparsam und effizient verwendet wird, musste das StALU MS den Antrag ablehnen. Zum anderen sah das StALU MS aber auch keine Planrechtfertigung gegeben. Planrechtfertigung bedeutet, dass das Vorhaben dem öffentlichen Interesse an einer gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung dient. Am geplanten Standort trifft dies nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde jedoch nicht zu. In der hiesigen Region unterliegen derartige Abfälle in aller Regel der Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Entsprechend würde die Deponie auch nicht zu einem europarechtlich gewollten engmaschigen und bedarfsgerechten Netz an Abfallbeseitigungsanlagen beitragen. Dem StALU MS ist bewusst, dass in der gegenwärtigen Beseitigungspraxis noch häufig große Transportwege bewältigt werden müssen. Eine Konzeption jedoch, die regelhaft selbst für mäßig belastete Abfälle der Klasse I darauf aufbaut, entfernt sich von den europarechtlichen Zielsetzungen. Die Antragstellerin hat die Möglichkeit, den Ablehnungsbescheid mit einer Klage anzufechten.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Staatliches Amt für Umwelt und Landwirtschaft Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS)
Neustrelitzer Straße 120
17033
Neubrandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland
E-Mail: | Poststelle@stalums.mv-regierung.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
09.10.2023