Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Aktenzeichen:
766.0134/15/1.6.2 (SJ-07)
766.0135/15/1.6.2 (SJ-08)
766.0136/15/1.6.2 (SJ-09)

Immissionsschutz

Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb
von drei Windenergieanlagen (WEA SJ-07, SJ-08, SJ-09) in Schieder-Schwalenberg
Die ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 BImSchG die Genehmigung für die
Errichtung und für den Betrieb von drei Windenergieanlagen.
Jeweils eine der beantragten Windenergieanlagen soll auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden:
• SJ-07: Schieder-Schwalenberg, Gemarkung Brakelsiek, Flur 2, Flurstück 120
• SJ-08: Schieder-Schwalenberg, Gemarkung Brakelsiek, Flur 7, Flurstück 4
• SJ-09: Schieder-Schwalenberg, Gemarkung Brakelsiek, Flur 7, Flurstück 47.
Bei den Anlagen handelt es sich um WEA des Typs Nordex N131/3600 mit einer Nabenhöhe von 134,0 m, einem
Rotorblattdurchmesser von 131 m und einer Gesamthöhe von 199,50 m sowie einer Nennleistung von je 3,6 MW,
gesamt 10,8 MWel. Die Anlagen sollten laut Antrag im zweiten Quartal 2017 in Betrieb genommen werden.
Die beantragten Anlagen bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und sind im Anhang zu § 1 der
Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt,
für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre.
Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i.V.m. § 16 UVPG eingereicht.
Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Damit besteht für das
Vorhaben eine UVP-Pflicht. Das Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem.
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe.
Einzelheiten ergeben sich aus dem im Internet zu veröffentlichenden und bei den u.g. Verwaltungs-stellen auszulegenden
Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens und den bisher
vorliegenden
behördlichen Stellungnahmen.
Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen
des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; Allgemeine
Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter;
Angaben zum Arbeits-schutz; Gutachten zur Standorteignung; Prüfberichte zur Typenprüfung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; UVP-Bericht; Allgemeinverständliche nichttechnische Zusammenfassung gem. § 16 UVPG; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzprüfung (ASP); weitere artenschutzrechtliche Unterlagen;
Bauantrag mit Bauvorlagen; Baugrunderkundung und Gründungs-gutachten; Zusammenfassende Prüfberichte
zur Standsicherheit.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Lippe

Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: immissionsschutz@kreis-lippe.de
Telefon: 05231-62-0
Fax: 05231-62-1010
URL: www.kreis-lippe.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

20.10.2022

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

15.09.2021 - 15.09.2021

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

17.05.2021 - 16.06.2021