Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Für dieses Bauvorhaben hat das Staatliche Bauamt Bayreuth mit Schreiben vom 25.04.2022 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 17 FStrG beantragt. Das Vorhaben umfasst den Umbau der beiden bestehenden plangleichen Einmündungen der St 2158 und der Frankenwaldstraße im Zuge der B 173 zu einer lichtsignalgesteuerten Kreuzung von Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+370. Die Maßnahme liegt auf dem Gebiet der Stadt Naila (Landkreis Hof). Die bestehende Einmündung des öffentlichen Feld- und Waldwegs (öFW) Fl.-Nr. 1124/1 (Unterer Steinbühlweg) in die B 173 wird geschlossen. Als Ersatz für die entfallenden direkten Flurstückzufahrten und Wegeanbindungen in diesem Bereich, wird zwischen dem öFW Fl.Nr. 1124 (Unterer Steinbühlweg) und der Gemeindeverbindungsstraße „Am Steinbühl“ ein neuer öFW errichtet. Auch die bestehende Einmündung der Ortsstraße Frankenwaldstraße in die B 173 wird geschlossen. Die Verknüpfung mit der B 173 soll künftig über die neu zu errichtende plangleiche Kreuzung erfolgen. Die Kreuzung wird mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet. Darüber hinaus wird auch die bestehende Einmündung der St 2158 in die B 173 geschlossen. Die Verknüpfung mit der B 173 erfolgt künftig über die neu zu errichtende plangleiche lichtsignalgesteuerte Kreuzung. Als Ersatz für die entfallenden direkten Flurstückzufahrten und Wegeanbindungen in diesem Bereich, wird parallel zur St 2158 bzw. B 173 ein öFW errichtet. Im Zuge des Knotenpunktumbaus wird das letzte Teilstück des Geh- und Radweges von Schwarzenbach a. Wald bis zum Bahnhof Naila auf der stillgelegten Bahntrasse errichtet. Das alte, bestehende Bauwerk über die stillgelegte Bahnlinie wird abgebrochen. Es wird eine neue Brücke als Überführung für den neuen Geh-und Radweg angelegt. Darüber hinaus wird auch eine neue Brücke über den Geh- und Radweg „Schwarzenbach a. Wald – Naila“ gebaut. Die bestehende Geh- und Radwegbrücke über den Einschnitt der alten Bahnlinie wird abgebrochen. Als Ersatz dient die oben genannte neue Brücke. Die bisherige Verbindung zwischen dem aus Richtung Schwarzenbach a. Wald kommenden Geh- und Radweg und dem Geh- und Radweg zum Kinder- und Jugenddorf Martinsberg wird aufgelassen. Bei Bau-km 0+123 kreuzt die geplante B 173 den Geh- und Radweg von Naila zum Kinderdorf Martinsberg. Das sich dort befindliche alte Brückenbauwerk ist mit einer lichten Breite von nur 2,00 m für die Nutzung als Geh- und Radweg zu schmal. Das alte Bauwerk wird daher abgerissen und durch ein Größeres ersetzt. Bei Bau-km 0+260 wird der Geh-und Radweg über eine Verbindungsrampe an die Dr.-Hilmar-Jahn-Straße angebunden. Der bestehende Geh- und Radweg von Naila zum Kinder- und Jugenddorf Martinsberg muss darüber hinaus an die neuen Verhältnisse angepasst werden. Der Geh- und Radweg wird daher künftig nicht mehr direkt an die Frankenwaldstraße angebunden, sondern an den neuen Geh- und Radweg auf der stillgelegten Bahntrasse angeschlossen. Von Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+090 wird der Weg als öFW ausgebaut. Für das Bauvorhaben war nach §§ 2 Abs. 4 Nr. 2b), 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4, 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 14.6 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls anzustellen. Als Ergebnis der durchgeführten allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 9 Abs. 3, Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 UVPG i.V.m. Nr. 14.6 der Anlage 1 zum UVPG wurde festgestellt, dass durch das Bauvorhaben keine zusätzlichen erheblich nachteiligen oder andere erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und deshalb keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Oberfranken
Sachgebiet 32

Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Telefon: 0921/604-0
Fax: 0921/604-41258
URL: https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/

Datum der Entscheidung

23.01.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVPG ( Bekanntmachung_UVPG_(vgl._Bekanntmachung_Auslegung)_(Reinschrift).pdf )