Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Flurbereinigungsverfahren Lieg hat den Zweck, eine schnellwirksame, kostengünstige und umweltfreundliche Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen für die im Verfahrensgebiet wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe herbeizuführen. Verfolgtes Ziel ist der langfristige Erhalt der landwirtschaftlichen Betriebe sowie die Sicherung deren Wettbewerbsfähigkeit. Im Verfahrensgebiet fand bereits eine Erstbereinigung statt (Besitzübergang 1961). Die seinerzeit geschaffene Flurstruktur wird allerdings den heutigen Erfordernissen an eine moderne Bewirtschaftung nicht mehr gerecht. Die bestehende Flurverfassung im Untersuchungsgebiet mit unwirtschaftlich geformten Wirtschaftsstücken und vielfach zu kurzen Furchenlängen (durchschnittlich zwischen 180 m und 230 m) genügt den heutigen Anforderungen eines rationellen Arbeits- und Maschineneinsatzes nicht. Somit sind die Grundstücke nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen, unter Berücksichtigung der bestehenden Pachtverhältnisse, aber auch unter Beachtung der Erfordernisse der Landesplanung, des Naturschutzes, der Landespflege, des Umwelt- und Naturschutzes, der Erholung sowie der wasserwirtschaftlichen Belange stärker zusammenzulegen und nach Lage, Form und Größe zweckmäßig zu gestalten und zu erschließen. Durch die Neustrukturierung des Flurbereinigungsgebietes wird die künftige Bewirtschaftung erleichtert und Arbeitsaufwand vermindert. Die Verbesserung der Flurstruktur ist somit eine entscheidende Voraussetzung für die Existenzsicherung bzw. Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der wirtschaftenden Betriebe. Die Flurbereinigung trägt darüber hinaus auch zur Verwirklichung landespflegerischer Maßnahmen bei. Die naturschutzfachlichen Gegebenheiten und Anforderungen des im Verfahrensgebiet liegenden Landschaftsschutzgebiets „Moselgebiet von Schweich bis Koblenz“, des FFH-Gebiets „Moselhänge und Nebentäler der unteren Mosel“ sowie das Vogelschutzgebiet „Mittel- und Untermosel“ werden dabei unterstützt und gefördert. Soweit im Rahmen der Flurbereinigung möglich, können insbesondere auch Maßnahmen zur biologischen Aufwertung, die Verringerung der Bodenerosion sowie die Offenhaltung und Förderung der Kulturlandschaft und des Landschaftsbildes gefördert werden. In erosionsgefährdeten Hanglagen kann unter Abwägung aller planungsrelevanter Belange, auch mit Blick auf eine Offenhaltung der Landschaft und unter Einbeziehung von Programmen des Vertragsnaturschutzes, eine möglichst großflächige und somit zukunftsfähige Grünlandnutzung etabliert werden. Die im Rahmen der Flurbereinigung erforderlichen Eingriffe in Natur und Landschaft werden funktional unter Beachtung artenschutzrechtlicher Belange kompensiert.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Wirtschaftsministerium (MWVLW)
ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion)
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | flurbereinigung@add.rlp.de |
Datum der Entscheidung
17.01.2025