Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Wasserkraftwerk Hebertshausen OHG hat mit Schreiben vom 12.11.2024 eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis (Art. 15 Abs. 1 BayWG) für einen Zeitraum von 2 Jahren (d.h. bis zum 31.12.2026) zum Betrieb der zweiten Turbine und der Beibehaltung des derzeitigen Stauziels des Wasserkraftwerks an der Amper in Hebertshausen beantragt. Bis bisherige gehobene Erlaubnis vom 11.08.1997 war bis zum 31.12.2017 befristet. Mit Bescheiden vom 19.12.2017, 06.12.2019 und 09.12.2021 wurde für den Weiterbetrieb des Kraftwerks jeweils eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis, zuletzt bis zum 31.12.2024 erteilt. Derzeit wird auch parallel ein Verfahren für eine Bewilligung für das gesamte Kraftwerk unter Berücksichtigung bestehender altrechtlicher Positionen durchgeführt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Dachau
Sachgebiet 61 - Umweltrecht

Bgm.-Zauner-Ring 11
85221 Dachau
Bayern
Deutschland

E-Mail: Umweltrecht@lra-dah.bayern.de
Telefon: +49 8131 74-0
Fax: +49 8131 74-374
URL: https://www.landratsamt-dachau.de

Datum der Entscheidung

11.12.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2024.12.11 UVP Vorprüfung Aktenvermerk für beschränkte Erlaubnis ( 2024.12.11 UVP Vorprüfung Aktenvermerk für beschränkte Erlaubnis.pdf )