Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Schüssler Construction & Engineering GmbH & Co. OHG stellt mit Schreiben vom 20.11.2024 einen Antrag auf Vorbescheid gemäß § 5 AbgrG NRW. Sie plant auf dem Gebiet der Stadt Jülich in der Gemarkung Jülich eine etwa 24 ha große Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand. Für dieses Vorhaben wird vorab ein Vorbescheid zur bauplanerischen Zulässigkeit der Trockenabgrabung beantragt. Gemäß §§ 5 und 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG - i. V. m. Anlage 1 des Landes-UVP-Gesetzes NRW war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob der beantragte Vorbescheid eine Pflicht zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung auslöst. Dies wäre der Fall, wenn der Vorbescheid erhebliche Umweltauswirkungen zur Folge haben könnte. Die Zulassungsentscheidung (Vorbescheid) bezieht sich nur auf die bauplanungsrechtlichen Standortkriterien. Öffentliche Belange des Arten- und Naturschutzrechts, der Landschaft und des Naturhaushalts sowie des Immissionsschutzrechtes und Bodendenkmalsschutzes u.a. wurden ausgeschlossen.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Düren
Umweltamt

Bismarckstr. 16
52351 Düren
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: amt66@kreis-dueren.de
Telefon: 02421/ 2210-66005
Fax: 02421/2210-66990
URL: www.kreis-dueren.de

Datum der Entscheidung

06.02.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

250206_noUVP_Schüssler_JÜLNO ( 250206_noUVP_Schüssler_JÜLNO.pdf )