Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Antrag auf Durchführung der standortbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung des Einzelfalls für die Neuerrichtung des Fernwärmenetzes in der Gemeinde Biburg; Hier: Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Bioenergie Biburg GmbH & Co. KG beantragt für die Neuerrichtung eines Fernwärmenetzes in Biburg die Durchführung einer standortbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung des Einzelfalls. Gemäß §§ 5 und 7 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) i. V. m. Nr. 19.7.2 der Anlage 1 zu diesem Gesetz, ist für das Vorhaben im Rahmen der Vorprüfung unter Berücksichtigung der Schutzkriterien der Anlage 3 zu diesem Gesetz festzustellen, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind und deshalb eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Vorprüfung erfolgt gemäß § 7 Abs. 2 UVPG als eine überschlägige Prüfung in zwei Stufen, unter Berücksichtigung der in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Kriterien. Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass durch den Bau und den Betrieb der Wärmeleitung keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Kelheim

Donaupark 12
93309 Kelheim
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-kelheim.de
Telefon: +49 9441 207-0
Fax: +49 9441 207-1050
URL: http://www.landkreis-kelheim.de

Datum der Entscheidung

20.07.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP Vorprüfung ( UVP Vorprüfung.docx )