Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Heinl und Sohn GbR hat am 30.04.2024 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der bestehenden Biogasanlage nach § 16 BImschG i.V.m. § 1 Nr. 8.6.3.2 (Biogaserzeugungsanlage) und 8.1.3 (Gärrestelager) des Anhangs 1 der 4. BImSchV auf dem Grundstück Fl.Nr. 161, Gemarkung Zweifelsheim, beantragt.

Bei den beantragten Änderungen handelt es sich im Wesentlichen um folgende Punkte:

1. Austausch der Biolenen auf den 5 Behältern (Fermenter 1&2, Nachgärer 1&2 sowie des Lagerbehälters) gegen Tragluftdächer
2. Erhöhung der Gasspeichermenge infolge des Dachtausches
3. Erhöhung der Inputstoffmengen von ca. 12.039 t/a auf ca. 13.685 t/a
4. Nutzung des Nachgärers 2 zu 100% als Kombination Nachgärer/Gärrestelager (bisher nur zu 50% als Lager genutzt)
5. Errichtung eines Technikcontainers


Im Genehmigungsverfahren war nach § 9 Abs. 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt festzustellen, ob für die geplante Änderung der Biogasanlage eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen
Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Erlangen-Höchstadt

Nägelsbachstr. 1
91052 Erlangen
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@erlangen-hoechstadt.de
Telefon: +49 9131 803-1000
Fax: +49 09131 803-491000
URL: http://www.erlangen-hoechstadt.de

Datum der Entscheidung

26.07.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung zur UVP-Vorprüfung ( Bekanntmachung zur UVP-Vorprüfung.pdf )