Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadt Northeim plant im Zuge des aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 126 "Am Martinsgraben", den periodisch wasserführenden Martinsgraben auf einem Teilabschnitt Richtung Süden in die derzeitige landwirtschaftliche Nutzfläche zu verlegen und an fünf Stellen zu verrohren. Bei dem Martinsgraben handelt es sich um ein Gewässer III. Ord-nung. Für das beantragte Vorhaben war gem. § 7 Absatz 1 UVPG in der Fassung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBl. I Nr. 88) i. V. m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG , im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zu ermitteln, ob die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Landkreis Northeim, Niedersachsen
Dezernat IV - Fachbereich 44

Medenheimer Straße 6-8
37154 Northeim
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: mbruenig@landkreis-northeim.de
Telefon: 05551 708 199
Fax: 05551 708 223
URL: https://www.landkreis-northeim.de/

Datum der Entscheidung

05.03.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Vorprüfung Negativ ( Öffentliche Bekanntmachung_Martinsgraben_Ergebnis der UVVP.pdf )