Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern, Außenstelle Regensburg, beabsichtigt, einen während des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 zur Durchführung der Baumaßnahme angelegten, zunächst als Provisorium geplanten geschotterten Weg dauerhaft zu erhalten. Hierbei handelt es sich um eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses der Regierung der Oberpfalz vom 27.04.2017, Az. ROP-31/32-4354.1.A3-25. Für diese Planänderung besteht die Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gem. § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 UVPG i.V.m. §§ 9 Abs. 4, 7 Abs. 1 UVPG, da für das zu ändernde Vorhaben seinerzeit eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist (vgl. Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz vom 27.04.2017, Az. ROP-31/32-4354.1.A3-25, S. 72).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung der Oberpfalz
93039
Regensburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-opf.bayern.de |
Telefon: | +49 941 5680-0 |
Fax: | +49 941 5680-1199 |
URL: | http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de |
Datum der Entscheidung
11.03.2025