Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Asselner Windkraft GmbH & Co. KG, Vattmannstr. 6, 33100 Paderborn, beantragt für den Standort Lichtenau, Gemarkung Asseln, Flur 6, Flurstück 43, eine Genehmigung nach § 16 des Bundes – Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung der Betriebsweise einer Windkraftanlage. Gegenstand der Änderung ist der Wegfall sektorieller Betriebsbeschränkungen.

Die v.g. Anlage ist Nr. 1.6.2 des UVPG als Vorhaben genannt, für die im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung nach § 5 UVPG zu prüfen ist, ob von dem Vorhaben nach den Kriterien der Anlage 3 UVPG erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die zu berücksichtigen wären.

Nach Prüfung der Antragsunterlagen wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig ist, da durch das Vorhaben nach überschlägiger Prüfung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Maßgeblich für diese Entscheidung war der von der Antragstellerin erbrachte Nachweis, dass die Standsicherheit der in Rede stehenden und der benachbarten Anlagen im Hinblick auf die Turbulenzbelastung auch ohne die wegfallenden sektoriellen Betriebsbeschränkungen gewährleistet ist.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Paderborn
Untere Immissionsschutzbehörde

Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Nordrhein-Westfalen

E-Mail: fb66@kreis-paderborn.de
Telefon: 05251-308-6661
Fax: 05251-308-6699
URL: https://www.kreis-paderborn.de

Datum der Entscheidung

23.07.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

BKM UVP nicht erforderlich ( 41302-20 BKM Internet.pdf )