Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben zur Entnahme von Grundwasser in der Gemarkung Niebendorf, Flur 2, Flurstücke 6, 12, 26, 36 Bekanntgabe des Landkreises Teltow-Fläming (Untere Wasserbehörde) gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) Die Agrargesellschaft Niederer Fläming mbH beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von insgesamt maximal 493.500 m3 Grundwasser pro Jahr aus vier Brunnen zur Beregnung landwirtschaftlicher Kulturen. Die beabsichtigte Gewässerbenutzung fällt in den Regelungsrahmen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Somit war entsprechend § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.3.2 für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Gründe: Das Grundwasserdargebot übersteigt die begehrte Menge um ein Vielfaches. Die Prüfung der örtlichen Gegebenheiten ergab, dass keine der in der Anlage 3, Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien betroffen sind. Negative Auswirkungen sind sehr unwahrscheinlich und wären wenn, reversibel. Rechtsgrundlagen: WHG: Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408) BbgWG: Brandenburgisches Wassergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBI.I/12, [Nr. 20]), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2017 (GVBI.I/17, [Nr. 28]) UVPG: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) geändert worden ist

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landkreis Teltow-Fläming
Untere Wasserbehörde Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: wasserbodenabfall@teltow-flaeming.de
Telefon: +49 3371 608 2600
URL: www.teltow-flaeming.de

Datum der Entscheidung

29.03.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung des Landkreises Teltow-Fläming ( veroeffentlichungText_uvp_vorpr2.pdf )