Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Schreiben vom 23.12.2024 beantragte die Performance Polyamides GmbH, Engesserstraße 8 in 79108 Freiburg i.Br. die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zum Aufbau eines Reinigungskreislaufs für die Gießwasserkühlung sowie die Errichtung einer zusätzlichen Stickstoffversorgung an der bestehenden Anlage. Das Vorhaben unterfällt der Ziffer 4.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben war gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2 UVPG im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung festzustellen, ob eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien durchgeführt. Nach §§ 9 Abs. 4, 7 und 5 UVPG stellt das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Behörde auf Grundlage der Antragsunterlagen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien fest, dass das Vorhaben nach Einschätzung des Regierungspräsidiums keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind mit Hinweis auf die dafür maßgeblichen Kriterien der Anlage 3 des UVPG anzugeben (§ 5 Abs. 2 Satz 1 bis 3 UVPG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungspräsidium Freiburg
79083
Freiburg i. Br.
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rpf.bwl.de |
Telefon: | 0761 208-0 |
Fax: | 0761 208-394200 |
URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/default.aspx |
Datum der Entscheidung
21.01.2025