Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Schreiben vom 23.12.2024 beantragte die Performance Polyamides GmbH, Engesserstraße 8 in 79108 Freiburg i.Br. die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zum Aufbau eines Reinigungskreislaufs für die Gießwasserkühlung sowie die Errichtung einer zusätzlichen Stickstoffversorgung an der bestehenden Anlage. Das Vorhaben unterfällt der Ziffer 4.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben war gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2 UVPG im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung festzustellen, ob eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien durchgeführt. Nach §§ 9 Abs. 4, 7 und 5 UVPG stellt das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Behörde auf Grundlage der Antragsunterlagen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien fest, dass das Vorhaben nach Einschätzung des Regierungspräsidiums keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind mit Hinweis auf die dafür maßgeblichen Kriterien der Anlage 3 des UVPG anzugeben (§ 5 Abs. 2 Satz 1 bis 3 UVPG).

UVP-Kategorie

Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungsbezirk Freiburg
Regierungspräsidium Freiburg

79083 Freiburg i. Br.
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de
Telefon: 0761 208-0
Fax: 0761 208-394200
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/default.aspx

Datum der Entscheidung

21.01.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2025-01-21 Bekanntmachung Entfall UVP Performance Polyamides ( 2025-01-21 Bekanntmachung Entfall UVP Performance Polyamides.pdf )