Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserabsenkung zur Herstellung einer Baugrube für den Standort Johannes-Kepler-Quartier, Häuser 7 und 8, Am Ährenfeld / Orchideenweg in 23564 Lübeck, mit einem jährlichen Volumen von 5.000 m³ bis < 100.000 m³. Zur Trockenhaltung der Baugrube kommt eine Horizontaldränage im Vakuumbetrieb zum Einsatz.
Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Grundwasserhaltung eingestellt, so dass sich wieder natürliche Grundwasserverhältnisse entwickeln können.
Für das Vorhaben wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8 und 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt.
Für das geplante Vorhaben war nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 13.3.3 der Anlage 1 (Liste „UVP-pflichtiger Vorhaben“) zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien durchgeführt.
Die Prüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind.
Diese Feststellung ist gem. § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG öffentlich bekannt gemacht.
Auf Antrag können die Unterlagen beim Bürgermeister der Hansestadt Lübeck als untere Wasserbehörde, Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck nach telefonischer Terminabsprache eingesehen werden.
Lübeck, 14.04.2021
AZ.: 3.390.03.33.02.2_19/2021
Der Bürgermeister
Der Hansestadt Lübeck
als untere Wasserbehörde
Im Auftrag
Birgit Hartmann
(Bereichsleiterin)
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Stadt Lübeck
Untere Wasserbehörde
Kronsforder Alle 2 - 6
23560
Lübeck
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | info@luebeck.de |
URL: | http://www.luebeck.de |
Datum der Entscheidung
14.04.2021