Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Baustoffwerke Münster-Osnabrück GmbH & Co. KG hat bei mir mit Antrag von 31.03.2022, geändert durch die Änderungsfassung vom November 2022, gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz die Planfeststellung für die Erweiterung der bestehenden Abgrabung nach Sand um eine Fläche von rund 6 ha beantragt. Der Abbau soll ca. 20 m in die Tiefe erfolgen, dabei entsteht ein See. Die Genehmigung soll bis 2043 erteilt werden. Gleichzeitig übernimmt die Firma Baustoffwerke Münster-Osnabrück GmbH & Co. KG die Abgrabung von der bisherin Betreiberin Vestische Hartsteinwerke Schenking GmbH & Co. KG. Die Vestischen Hartsteinwerke betreiben seit 1972 auf den benachbarten Flächen eine Sandabgrabung auf einer Größe von zuletzt 15 ha. Der dortige Abbau wurde ursprünglich von der Bezirksregierung Münster am 03.06.1977 genehmigt, anschließend durch Plangenehmigung des Kreises Steinfurt vom 01.10.1999 und einen Planfeststellungsbeschluss vom 31.08.2007. Der Abbau soll in der bislang genehmigten Art und Weise erfolgen. Der Sand wird mittels Schwimmbagger gelöst und über bestehtende Rohrleitungen auf das Spülfeld gepumpt. Die Rekultivierung erfolgt durch Entstehung eines Landschaftssees. Die Kompensation für den Eingriff wird mit der Emsrenaturierung verbunden. Da bei der beantragten Abbaumaßnahme ein Gewässer entsteht, ist gemäß § 68 Abs. 1 WHG in Verbindung mit § 76 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.11.1999 (GV. NRW. S. 602) in der zur Zeit geltenden Fassung ein Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben durchzuführen. In unmittelbarer Nähe zum beantragten Vorhaben befinden sich weitere Abgrabungen. Diese kumulieren im Sinne des § 11 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung -UVPG- mit der verfahrensgegenständlichen Abgrabung. Die Gesamtgröße der kumulierenden Abgrabungen überschreitet den Größenwert aus § 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen - UVPG NRW in Verbindung mit Anlage 1 zu § 1, Ziffer 10, Buchstabe a in Höhe von 25 ha. Für das Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurde gemeinsam mit den Antragsunterlagen eingereicht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Steinfurt
Umweltamt
Tecklenburger Str. 10
48565
Steinfurt
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@kreis-steinfurt.de |
Telefon: | +49 (0) 25 51 / 69 - 0 |
Fax: | +49 (0) 25 51 / 69 24 00 |
URL: | https://www.kreis-steinfurt.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
16.11.2023
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
26.06.2023 - 25.07.2023