Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Bei der Stadt Augsburg, Umweltamt, Untere Wasserrechtsbehörde wurde die Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 BayWG beantragt. Geplant ist das Zutagefördern von Grundwasser zu Kühl-, Gieß- und Löschwasserzwecken und die anschließende Versickerung des thermisch genutzten Wassers. Die bestehende Erlaubnis endet zum 31.12.2024. Das Vorhaben befindet sich im Bereich der Grundstücke mit den Flurnummern 1012, 1012/1, 1012/7 und 1012/8, Gemarkung Lechhausen (Curt-Frenzel-Straße 2, 86167 Augsburg). Im Rahmen der Kühlwasserversorgung werden aus Brunnen 7 bis zu max. 35 l/s und aus Brunnen 8 bis zu max. 50 l/s Grundwasser aus dem quartären Grundwasserleiter gefördert. Die Maximalentnahme liegt bei bis zu 3.200 m³/d und 1.400.000 m³/a bei einer Momentanentnahme von insg. 56 l/s. Das Grundwasser wird über den Brunnen 9 wieder in den gleichen Grundwasserleiter eingeleitet, aus dem es entnommen wurde. Darüber hinaus wird aus dem Brunnen 3 Grundwasser für Gieß- und Löschzwecke gefördert. Das Grundwasser wird hierfür mit max. 10 l/s und einer Gesamtmenge von 3.000 m³/a (durchschnittlichen Entnahme 2020-2023 ca. 450 m³/a) gefördert und in einen Speicherbehälter mit 85 m³ geleitet. Aus dem Speicherbehälter kann Wasser zum Gießen und im Brandfall für die Wandhydranten entnommen werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Stadt Augsburg
Umweltamt Augsburg
Schießgrabenstr. 4
86150
Augsburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | stadt@augsburg.de |
Telefon: | +49 821 324-0 |
Fax: | +49 821 324-7323 |
URL: | http://www.augsburg.de |
Datum der Entscheidung
12.12.2024