Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Fürstenmoordamm I GmbH hat bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Amt Wasser, Abwasser und Geologie, Abteilung Wasserwirtschaft - eine Wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für das Entnehmen von Grundwasser im Rahmen der Baumaßnahme „Quartier Am Neumarkt“ Baufeld BF02 und Baufeld BF03 in Hamburg-Wandsbek, Gemarkung Wandsbek beantragt. Es werden drei (BF03) bzw. vier (BF02) Mehrfamilienwohnhäuser jeweils auf einem gemeinsamen Untergeschoss errichtet. Zudem ist auf einer Länge von ca. 92 m die Umverlegung eines vorhandenen Mischwassersiels erforderlich. Zur Errichtung der Sohlen der Untergeschosse sowie zur Verlegung der neuen Mischwassersielleitung im Trockenen, muss das im Bereich der Baugruben anstehende Grundwasser mittels vakuumbeaufschlagter, horizontal eingefräster Drainagestränge bzw. Vakuumkleinfilterbrunnen um maximal 0,8 m abgesenkt werden. Desweitern muss im Bereich von 38 Teilbaugruben zur Errichtung von Tiefteilen (Kranfundamente, Fahrstuhlunterfahrten, Pumpenschächte) das anstehende Grundwasser jeweils kurzzeitig (1 bis 7 Tage) mit Hilfe von zusätzlichen Vakuumkleinfilterbrunnen um maximal 2 m abgesenkt werden. Nach Beendigung der Grundwasserentnahme können sich die natürlichen Grundwasserverhältnisse wieder einstellen. Es wird davon ausgegangen, dass bei einer Gesamtförderdauer von 4 Monaten eine Grundwassermenge von maximal etwa 132.000 m³ zu entnehmen sein wird.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Amt für Wasser, Abwasser und Geologie (W)
Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers (W12)
Nutzung des Grundwasser (W123)
Neuenfelder Straße 19
21109
Hamburg
Deutschland
E-Mail: | grundwassernutzungen@bukea.hamburg.de |
Datum der Entscheidung
14.02.2025