Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Windpark Niederlungwitz Struktur GmbH, Niedere Muldenstraße 1 in 08371 Glauchau, beantragte mit Datum vom 14. Juni 2023 gemäß § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert am 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225, Nr. 340), in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert am 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799), und Nr. 1.6.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV die immissions-schutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von acht Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 169 Metern und einem Rotordurchmesser von 162 Metern am Standort 08371 Glauchau, Gemarkung Niederlungwitz, Flurstücke 541, 534/3, 530/1, 451/1, 454, 501, 523, 524, 525, 526, 428/1, 482, 481 und 482. Am Vorhabenstandort befinden sich gegenwärtig keine Windenergieanlagen. Damit sind bei der Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit acht Windenergieanlagen zu berücksichtigen. Daher bedarf das Vorhaben einer allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer UVP (§ 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG). Diese Vorprüfung führte das Landratsamt Zwickau mit Eröffnung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch. Dabei war zu prüfen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Die Standorte des Vorhabens befinden sich in keinem Europäischen Schutzgebiet oder Naturschutzgebiet. Die nächsten Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) liegen im Teilgebiet Kuhschnappel des FFH-Gebiets „Oberwald Hohenstein-Ernstthal“ ca. 4,0 km östlich. Der größere Teil dieses FFH-Gebiets liegt im Oberwald ca. 6,0 km nordöstlich der geplanten Standorte. Das FFH-Gebiet „Am Rümpfwald“ beginnt ca. 3,0 km südwestlich. Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Mulden- und Chemnitztal“ umfasst in seiner derzeitigen Ausdehnung auch Standortbereiche geplanter Windenergieanlagen. Nach § 26 Abs. 3 BNatSchG ist jedoch die Errichtung von Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten zulässig. Weitere LSG sind das LSG „Pfaffenberg-Oberwald“, ca. 3,5 km östlich und südlich der Ortslage Niederlungwitz das LSG „Erzgebirgsweg“. Da Auswirkungen auf Lebensräume geschützter Vogel- und Fledermausarten nicht ausgeschlossen werden können, werden umfangreiche Betriebsbeschränkungen der Windenergieanlagen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Auswirkungen festgelegt. Durch Begrenzung der Schall- und Schattenwurfemissionen der Windenergieanlagen wird entsprechend den erstellten Immissionsprognosen unter Berücksichtigung der bestehenden Windenergieanlagen die Einhaltung der Richtwerte für Geräusche und Schattenwurf an der umliegenden Wohnbebauung gewährleistet. Erhebliche Belästigungen durch Geräusche und Schattenwurf werden damit ausgeschlossen. Durch das Vorhaben ergeben sich keine zusätzlichen Abfallströme. Der Eintrag wassergefährdender Stoffe in Wasser, Boden und Grundwasser kann im bestimmungsgemäßen Betrieb ausgeschlossen werden. Auswirkungen des Vorhabens auf den Wasserhaushalt, das Klima und die Luft sowie auf Kultur- und Sachgüter sind nicht zu erwarten. Aufgrund des Standortes auf einer intensiv genutzten Ackerfläche wird die Pflanzenwelt ebenfalls nicht beeinträchtigt. Nach Aufgabe der Nutzung und Rückbau der Windenergieanlagen entfallen die Beeinträchtigungen vollständig. Die allgemeine Vorprüfung des Landratsamtes Zwickau hat ergeben, dass die Errichtung und der Betrieb der acht Windenergieanlagen an dem Standort keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Dementsprechend besteht für das beantragte Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Zwickau
Zwickau
Postfach PF 10 01 76
08067 Zwickau
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | umwelt@landkreis-zwickau.de |
URL: | https://www.landkreis-zwickau.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
12.11.2024