Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Bezirksamt Wandsbek, Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit hat bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft – Amt Wasser, Abwasser und Geologie, Abteilung Wasserwirtschaft – eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes für das Entnehmen von Grundwasser im Rahmen der Baumaßnahme Hermelinweg 6a - 10, Neubau einer Lehrschwimmhalle in Hamburg - Farmsen-Berne beantragt. Zur Trockenhaltung der teilweise geböschten und verbauten Baugrube wird das Grundwasser vorübergehend über 15 Schwerkraftbrunnen und einer offenen Wasserhaltung mittels Bauhilfsdrainage und Pumpensumpf sowie kleinräumig im Bereich des Pumpensumpfes ergänzt durch Vakuumkleinfilterbrunnen abgesenkt. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Grundwasserentnahme eingestellt, so dass sich wieder natürliche Grundwasserverhältnisse entwickeln können. Es wird davon ausgegangen, dass bei einer Gesamtdauer von ca. 7 Monaten eine Grundwassermenge von maximal etwa 154.200 m³ zu fördern sein wird.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Amt für Wasser, Abwasser und Geologie (W)
Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers (W12)
Nutzung des Grundwasser (W123)
Neuenfelder Straße 19
21109
Hamburg
Deutschland
E-Mail: | grundwassernutzungen@bukea.hamburg.de |
Datum der Entscheidung
01.04.2025