Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die vorliegende Planung umfasst den dreistreifigen Ausbau der bestehenden Bundesstraße 299 „Neumarkt i.d.OPf. – Neustadt a.d.Donau" zwischen Greißelbach und Mühlhausen/Nord von Bau-km 0-046 (= B299_1380_0,049) bis Bau-km 1+294 (= B299_1380_1,389). Die Bundesstraße 299 hat aufgrund ihrer Lage als von Nord nach Süd verlaufende Verkehrsachse eine überregionale Verbindungsfunktion mit hervorgehobener Verkehrsbedeutung. Für das o.g. Änderungsvorhaben besteht gem. § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 UVPG i.V.m. §§ 9 Abs. 4, 7 Abs. 3 S. 1, S. 2 UVPG die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Denn der Vorhabenträger hat einen entsprechenden Antrag gestellt und die Regierung der Oberpfalz als zuständige Planfeststellungsbehörde erachtet das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung der Oberpfalz
93039
Regensburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-opf.bayern.de |
Telefon: | +49 941 5680-0 |
Fax: | +49 941 5680-1199 |
URL: | http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
02.04.2025 - 02.05.2025