Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die K+S Minerals and Agriculture GmbH, Karlstraße 80, 47495 Rheinberg, hat am 17.02.2022 einen Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a und 57a Abs. 2 des Bundesberggesetzes (BBergG) mit UVP-Bericht nach Maßgabe des § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zur Zulassung eingereicht. Betroffen von dem Vorhaben sind die Stadt Rheinberg, die Stadt Xanten, die Gemeinde Sonsbeck und die Gemeinde Alpen.
Der als 7. Änderungsanzeige zum bestehenden Rahmenbetriebsplan eingereichte Rahmenbetriebsplan sieht die Erschließung von zwei neuen Abbaufeldern vor: das Neue Westfeld und das Südostfeld. Diese stellen eine Erweiterung des bestehenden Abbaus über die Grenzen des genehmigten Rahmenbetriebsplans dar.


Gem. § 1 Nummer 1 Letter a) bb) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) ist für die Zulassung des Rahmenbetriebsplans ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der §§ 57a und 57b BBergG durchzuführen. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung –UVP- besteht u. a. dann, wenn mit Senkungen von 3 m oder mehr an der Oberfläche zu rechnen ist. Dies ist im vorliegenden Verfahren der Fall.

UVP-Kategorie

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 62 - Rohstoffgewinnung

Goebenstraße 25
44135 Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de
Telefon: 02931 82-0
URL: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Verfahrensschritte

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

08.12.2023 - 12.01.2024

Informationen zum Erörterungstermin

231123_62.b12-1.2-2022-1_bekanntmachung_onlinekonsultation_RBP FINAL ( 231123_62.b12-1.2-2022-1_bekanntmachung_onlinekonsultation_RBP FINAL.pdf )
Hinweis zum Zeitraum 231223 bis 040124 Registrierung ( Hinweis zum Zeitraum 231223 bis 040124 Registrierung.docx )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

16.03.2022 - 19.04.2022

Auslegungsinformationen

220314_62.b12-1.2-2022-1_Bekanntmachungstext_Auslegung ( 220314_62.b12-1.2-2022-1_Bekanntmachungstext_Auslegung.pdf )