Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, Verbandsgemeindewerke, Koppelheck 26, 56377 Nassau, wurde mit Datum vom 12.03.2025 die wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme aus den Brunnen „Arbert 1 und 2“ erteilt. Diese dienen der Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung primär für die Orts-lagen Nassau, Bergnassau-Scheuern und Misselberg (über die Aufbereitung Arbert, WWK-Nr.: 323 220 620) sowie optional zur Ersatzwasserversorgung der Gruppe Süd-west, der Ortslagen Hömberg, Zimmerschied und Winden (Versorgungsbereich HB Nord) und der Ortslagen Singhofen, Pohl und Lollschied. Für die Benutzung ist gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 13.3.2 UVPG, bei Vorhaben mit einer Größe oder Leistung ab 100.000 m³ eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht in Bezug auf die Schutzkriterien gem. Anla-ge 3 UVPG durchzuführen. Diese allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nach-teiligen Umweltauswirkungen hat und somit in der Folge die Durchführung einer Um-weltverträglichkeitsprüfung ebenfalls nicht erforderlich ist. Bereits im vorherigen Erlaubnisverfahren von 2020 konnten keine nachteiligen Auswir-kungen ermittelt werden, so dass im aktuellen Erlaubnisverfahren keine Verschlechte-rung zu erwarten ist. Dies wurde gem. § 5 Abs. 2 UVGP durch die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau in Kalenderwoche 9 am 27.02.2025 veröffentlicht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur
Kirchstraße 45
56410
Montabaur
Postfach Montabaur
1227 Montabaur
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | poststelle33@sgdnord.rlp.de |
Telefon: | 02602 - 152 - 0 |
Fax: | 02602 - 152 - 4100 |
URL: | https://sgdnord.rlp.de/ |
Datum der Entscheidung
12.03.2025