Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern hat die Entscheidung nach § 5 Abs. 1 UVPG für die grundhafte Erneuerung der A 92 zwischen der Anschlussstelle Landshut-Nord und dem Autobahnkreuz Landshut/Essenbach (Bau-km 8+263 – 14+918) beantragt. Auf einer Länge von etwa 6.917 m sollen die Richtungsfahrbahnen um je einen Meter verbreitert werden. Dadurch soll eine bessere Qualität des Verkehrsablaufes, eine höhere Verkehrssicherheit und ausreichend Verkehrsraum in Arbeitsstellen, bei Unfällen und Havarie gewährleistet werden. Der Beginn des Erneuerungsabschnitts ist westlich der Anschlussstelle Landshut-Nord (B 299) bei Landshut vorgesehen. Das Ende des Erneuerungsabschnitts ist westlich des Autobahnkreuzes mit der B 15 neu bei Landshut/Essenbach vorgesehen. Im Zuge der grundhaften Erneuerung werden neun von 14 Ingenieurbauwerke angepasst.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028
Landshut
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-nb.bayern.de |
Telefon: | +49 871 808-01 |
Fax: | +49 871 808-1002 |
URL: | http://www.regierung.niederbayern.bayern.de |
Datum der Entscheidung
09.11.2023