Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Wasser- und Bodenverband „Mittlere Elde“ mit Sitz in 19370 Parchim, Eichenweg 4, beabsichtigt mit der geplanten Renaturierung der Warnow in der Gemeinde Zölkow, Teilabschnitt Hof Grabow, den ausgebauten Gewässerabschnitt ohne nennenswerte Strukturen in Sohle und Ufer sowie angemessenen Gewässerrandstreifen ökologisch durchgängig zu gestalten sowie eine natürliche Gewässerentwicklung innerhalb eines vorgegebenen Entwicklungskorridores zu erzielen.

Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke:

Gemarkung Flur Flurstücke
Zölkow 1 145 -148, 149/1, 150/1, 151/4, 151/5, 151/6, 151/7, 151/8, 152/2, 152/4, 152/5,
153/4, 153/5, 153/6, 153/7, 153/8, 155/2, 161/1, 161/2,

Zölkow 2 109, 110, 112

Zölkow 5 48, 49

Hof Grabow 1 1, 41/1, 61- 80, 81/1, 81/2, 82, 83, 84/1, 84/2, 85,2, 86/1, 87/1, 88 – 100,
101/1, 101/2, 102/1, 103/1, 103/2, 104/1, 104/2, 105/1, 106/2, 107/1, 108/1,
109/1, 110/3, 111/1, 112/1, 112/2, 113, 114, 115, 116/1, 116/2, 118, 119/1,
120/1, 121/1, 122, 123, 124/1, 125 -132, 133/1, 134/1, 135/1, 136 - 141, 142/1,
143/1, 144/1, 145/1, 146/1, 147, 148/1, 149/1, 149/2, 150/1

Hof Grabow 2 1/2, 2 – 11, 12/1, 12/2, 13 – 18, 19/1, 20/1, 20/2, 21/1, 21/2, 22/2, 38, 189/1,
194/1, 196/1, 196/2, 197/1, 197/4, 197/6, 197/7, 198, 199/1, 200/4, 200/5,
200/7, 200/8, 200/9, 200/10, 201/2, 201/3, 201/4, 202, 203/2, 203/4, 203/5,
205/3

Kossebade 2 12/2, 13/2, 15/2, 16/1, 17/1, 18/1, 19, 22, 23,114, 115/1, 116, 117/1, 118/2,
118/3, 119/2, 119/3, 122, 123/2, 123/3, 124, 125/2, 125/3, 126/2, 126/4, 126/5,
127, 128/1, 130/1, 131/2, 132, 133/2, 134, 135/1, 136 – 142, 143/1, 143/2,
159/1


Für das Vorhabensgebiet wird das Flurneuordnungsverfahren Zölkow — Kladrum und das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Hof Grabow durchgeführt und wurde öffentlich bekanntgegeben (StALU WM voml 5.04.2020).

Der Wasser- und Bodenverband „Mittlere Elde" hat hierfür einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt.

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem S 7 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 13.18.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 aufgeführten Schutzkriterien.
Maßgebend für die Einschätzung waren die Merkmale des Vorhabens, der Standort hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich sowie die Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen.

Baudenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen.

Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet.

Die Warnow ist ein nach EU-WRRL berichtspflichtiges Gewässer. Sie ist zwischen Grebbin und Kladrum als Wasserkörper mit der Nummer WAOB-0800 gemeldet und als erheblich verändertes Gewässer mit dem Bewirtschaftungsziel „gutes ökologisches Potential" eingestuft. Mit dieser Planung wird die Maßnahme aus dem Maßnahmeprogramm WAOB-0800_M_05 umgesetzt.

Die Renaturierung des Abschnittes bewirkt die Rückführung des Gewässers in einen naturnahen Zustand. Nach Beendigung der Bauarbeiten ist eine bedarfsorientierte Gewässerunterhaltung geplant. Neben der verbesserten Habitatfunktion für Fische und Wirbellose wird auch das Selbstreinigungsvermögen des Gewässers erhöht.
Es wurde ein Fachbeitrag nach WRRL erarbeitet. Die Prüfung hat ergeben, dass durch die Umsetzung des Vorhabens keine Verschlechterung des ökologischen und chemischen Zustandes im Sinne des § 27 WHG zu erwarten ist. Es werden alle Voraussetzungen gemäß dem Verbesserungsgebot erfüllt.
Das Projekt steht in Übereinstimmung mit den Forderung der EU-WRRL und hat eine sehr hohe Priorität.

Das Vorhaben stellt gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 12 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7 NatSchAG M-V aufgrund der wesentlichen Umgestaltung des Gewässers sowie des Ufers und der möglichen sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von Mooren einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, welcher die ökologische Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen kann. Der Verursacher hat die Beeinträchtigungen bei den geplanten Eingriffen in Natur und Landschaft in den Unterlagen dargestellt.

Da es sich bei der Renaturierung der Warnow um eine Maßnahme nach WRRL handelt, ist die Maßnahme nicht als naturschutzrechtlicher, ausgleichspflichtiger Eingriff anzusehen. Trotzdem muss der Planungsträger die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft gemäß S 15 Abs. 1 BNatSchG vermeiden bzw. mindern und entsprechende Schutzmaßnahmen umsetzen. Die getroffenen Nebenbestimmungen dienen allgemein der Einhaltung der Belange der Eingriffsregelung.
Da sich im Zuge der geplanten Maßnahme der Zustand für Fauna und Flora der Warnow verbessern wird, verzichtet die untere Naturschutzbehörde auf die Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - die getroffenen Vermeidungsmaßnahmen sind aber zwingend umzusetzen.

Gemäß 18 und 20 NatSchAG M-V ist es verboten gesetzlich geschützte Bäume und Biotope erheblich oder nachhaltig zu beeinträchtigen. Aus diesem Grund sind vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen. Die genannten Vermeidungsmaßnahmen sind daher in der Genehmigung festzusetzen.

Die Anordnung einer ökologischen Baubegleitung ist erforderlich um die Einhaltung der vorgegebenen Vermeidungsmaßnahmen während der Bauphase zu sichern und auch bei abweichenden Sachlagen vor Ort unmittelbar fachgerechte Vorsorge zu treffen, um die Beeinträchtigung von Schutzgütern kontinuierlich auszuschließen und die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten.

Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der
Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP)

19092 Schwerin
Postfach 160220
160220 Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

E-Mail: info@kreis-lup.de

Datum der Entscheidung

19.05.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung ( Bekanntmachung.pdf )