Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Antragstellerin beabsichtigt auf dem Werksgelände des Betriebsstandortes der M. Kaindl GmbH, Kaindlstraße 2, 5071 Wals-Siezenheim, die Errichtung einer „Kraft-Wärme- Kopplungsanlage“. Die eigentliche Kraftwerkstechnik und die Rohstoffannahme, -vorbereitung und -lagerung werden räumlich etwa 500 m voneinander entfernt realisiert. Ein aus drei Transportbändern bestehendes Rohrgurtfördersystem verbindet die Brennstoffannahme- und vorbereitungshalle bzw. die angrenzenden Hochsilos mit der KWK-Anlage, die im äußersten Nordwesten des Produktionsstandortes zwischen der Kaindlstraße und der Gleisanlage errichtet werden soll. Das Gesamtvorhaben besteht im Wesentlichen aus den folgenden Maßnahmen: • der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (im Folgenden KWK-Anlage), • einer neuen Brennstoffannahme- und -aufbereitungshalle, • einer neueren Annahmetechnik im Westteil der bestehenden Sägespäne Halle, • 6 Hochsilos zur Lagerung von Brennstoffen und stofflich genutzten Holzströmen, • eines ca. 500 m langes Fördersystems zwischen den Lagersilos und der KWK-Anlage, • einer Fortführung des Fördersystems bis zu den Hackschnitzelsilos des Bestandswerkes, • der Integration des KWK-Kühlsystems in den Werksbestand, • einem neuen Grundwasserbrunnen zur Wasserversorgung der KWK-Anlage, • der Erweiterung des bestehenden Umspannwerkes • sowie dem Zwischenbau zwischen der Energiezentrale und dessen Brennstoffannahmehalle. In der KWK-Anlage sollen maximal 1.000 Tonnen pro Tag bzw. 350.000 Tonnen pro Jahr an Brennstoffen verfeuert werden. Rechtliche Grundlagen Mit Bescheid vom 01.12.2022, 20504-UVP/64/14-2022, hat die Salzburger Landesregierung gemäß §§ 3 Abs 7 iVm 39 Abs 1 und Abs 4 UVP-G rechtskräftig festgestellt, dass für das verfahrensgegenständliche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung aufgrund der Verwirklichung des Tatbestands des § 3 Abs 1 iVm Anh 1 Z 2 lit c UVP-G 2000 UVP-G durchzuführen ist. Gemäß § 39 Abs 1 iVm Abs 4 UVP-G ist für die Durchführung des entsprechenden UVP- Genehmigungsverfahrens die Salzburger Landesregierung zuständig. Dabei sind gemäß § 3 Abs 3 UVP-G sämtliche nach den bundes- oder landesrechtlichen Verwaltungsvorschriften für die Ausführung des Vorhabens erforderlichen materiellen Genehmigungsbestimmungen in einem konzentrierten Verfahren mit anzuwenden. Das Verfahren wird als Großverfahren gemäß § 9a UVP- G iVm § 44a AVG sowie als grenzüberschreitendes UVP-Verfahren nach § 10 UVP-G geführt und bescheidmäßig abgeschlossen.
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
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Salzburger Str. 64
83435
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Bayern
Deutschland
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Fax: | +49 8651 773-111 |
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Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
16.12.2024 - 10.02.2025