Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Laibstadt-Schlossberg-Gruppe beantragt beim Landratsamt Roth eine beschränkte Erlaubnis für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen I, II und III inkl. Summenwasserrecht zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Die Erlaubnis wird für einen kurzen Zeitraum beantragt, bis das in Erstellung befindliche Strukturkonzept für das Versorgungsgebiet vorliegt. Es handelt sich um eine seit Jahrzehnten bestehende Trinkwasserversorgung und somit um eine Folgeerlaubnis.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Roth
SG 44 - Wasser-, Boden-, Staatl. Abfallrecht
Weinbergweg 1
91154
Roth
Bayern
Deutschland
E-Mail: | wasserrecht@landratsamt-roth.de |
Telefon: | +49 9171 81-0 |
Fax: | +49 9171 81-1328 |
URL: | http://www.landratsamt-roth.de |
Datum der Entscheidung
15.01.2025