Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Windenergie Sebbel GmbH & Co.KG hat mit dem Antrag vom 23.07.2024 die wesentliche Änderung und den geänderten Betrieb einer Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Vestas V150-4.0/4.2 MW mit einer Leistung von 4.000 kW beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Leistungserhöhung in der Nachtzeit von 1546 KW auf 4.000 KW an der WEA. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Ver-ordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungsverfahren nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 7 UVPG zur Feststellung des Erfordernisses einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das für das Vorhaben angefertigte Geräuschgutachten, die zugrunde gelegten FGW-konformen Messberichte und eigene Unterlagen weisen nach, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat. Maßgeblich für diese Feststellung ist insbesondere, dass die Vorgaben der TA Lärm für Geräusche an allen Immissionsorten durch die WEA unter Berücksichtigung der Vorbelastungsanlagen eingehalten werden.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Recklinghausen
Ressort 70.5

Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: info@kreis-recklinghausen.de
Telefon: 02361-53-0
URL: https://www.kreis-re.de

Datum der Entscheidung

28.08.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Sebbel GmbH Bekanntmachung ( Sebbel GmbH Bekanntmachung.pdf )