Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Wasserrecht;
Antrag auf gehobene wasserrechtliche Erlaubnis auf Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus den Quellen in Gottsdorf zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasser-versorgung, Markt Untergriesbach, Fl. Nr. 210, 498, 211-1, Gemarkung Gottsdorf, Markt Untergriesbach, Landkreis Passau;
Bescheid über gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG vom 08.04.2021;
Bescheidsinhaber: Markt Untergriesbach, Marktplatz 24, 94107 Untergriesbach

Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG
Hinsichtlich der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Der Markt Untergriesbach beantragte die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus den Quellen in Gottsdorf zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung, Markt Untergriesbach, Fl. Nr. 210, 498, 211-1, Gemarkung Gottsdorf, Markt Untergriesbach, Landkreis Passau (§ 15 WHG).

Quelle Quelle 1 Gotts-dorf Quelle 2 Azur Quelle 3 Gottso-dorf
Flurnummer, Ge-markung 2010 498 211-1
Gemeinde Gottsdorf Gottsdorf Gottsdorf
Gemeindeschlüs-sel 09 275 153 09 275 153 09 275 153
Maximal [l/s] 2,0 1,5 1,0
Maximal [m³/d] 120 90 60
Maximal [m³/a] 65.000

Das Grundwasser wird zur öffentliche Trinkwasserversorgung (einschließlich Löschwasser-bereitstellung) verwendet.

Lage der Quelle Quelle 1 Gottsdorf Quelle 2 Azur Quelle 3 Gottsdorf
Rechtswert 848938 848844 848956
Hochwert 5386952 5386840 5386924

Die Gemeindeschlüssel und die Hoch- und Rechtswerte werden im bereits erlas-senen Bescheid über die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG vom 08.04.2021 (53.0.02/6421.2/2019-79) hiermit lediglich ergänzt, weil die Flur-nummern unverändert bleiben (Art. 46 BayVwVfG).
Dieser Bescheid liegt zur öffentlichen Einsichtnahme mit einer Rechtsbehelfsbe-lehrung beim Markt Untergriesbach aus (siehe gesonderten Bekanntma-chungstext).

Durch die o.g. beantragte gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Ableitung von Grundwasser mit einer Grundwassermenge von 65.000 (m³/Jahr) unterfällt das Vorhaben der Nr. 13.3.3, Spalte 2 = standortbezogene Vorprüfung der Anlage 1 zum UVPG (§ 11 WHG i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG § 5 Abs. 1 UVPG, § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UVPG, § 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG).

Gesamtergebnis:
Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass die Maßnahme nach Einschätzung des Landratsamtes Passau auf Grund überschlägiger Prüfung kei-ner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosystem zu erwarten sind.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Passau Domplatz 11 94032 Passau

Domplatz 11
94032 Passau
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-passau.de
Telefon: +49 851 397-1
Fax: +49 851 2894
URL: http://www.landkreis-passau.de

Datum der Entscheidung

04.05.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

neu 20210428 - Bekanntmachung Aushang ( neu 20210428 - Bekanntmachung Aushang.pdf )
neuer UVP Vermerk für UVP-Portal Gottsdorf ( neuer UVP Vermerk für UVP-Portal Gottsdorf.pdf )