Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Heilbronn hat mit Schreiben vom 01.08.2024 die wasserrechtliche Plangenehmigung für die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers auf dem Gelände der neu zu errichtenden Sickerwasseraufbereitungsanlage der Deponie Schwaigern-Stetten (Gewässer zweiter Ordnung gem. § 4 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG BW)) in der Gemarkung Stetten (Flurstücke 7737, 7738, 7739, 7740) nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) beantragt. Die beantragte Maßnahme umfasst die Verrohrung (Verdolung) eines 37 Meter langen Bachabschnitts des Brühlgrabens (entspricht etwa 1,5 % der Gesamtlänge des Brühlgrabens i. H. v. ca. 2,3 km) durch eine Rohrleitung mit 800 Millimetern Durchmesser und einer Trassenlänge von insgesamt 50 Metern. Die Verdolung steht im Zusammenhang mit der zwingend erforderlichen Neuerrichtung einer Anlage zur Aufbereitung von Sickerwasser aus der Deponie Schwaigern-Stetten (Deponie der Deponieklasse II). Auf einem Teilbereich des für die Sickerwasserreinigungsanlage benötigten Geländes verläuft derzeit der Brühlgraben. Zur Nutzung und Überbauung dieses Geländes ist es erforderlich, den Brühlgraben in diesem Bereich zu verdolen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
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Ruppmannstr. 21
70565
Stuttgart
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rps.bwl.de |
Telefon: | 0711 904-0 |
Fax: | 0711 904-11190 |
URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx |
Datum der Entscheidung
06.08.2024