Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Bürgerwind Marienmünster II GbR, Leihbühl 21, 33165 Lichtenau, beantragt die Umstellung des Anlagentyps für eine bereits genehmigte Windenergieanlage des Typs Siemens SG 6.6-170 mit einer Gesamthöhe von 250 m in 37696 Marienmünster, Gemarkung Münsterbrock, Flur 1, Flurstück 66. Die Umstellung erfolgt im Rahmen eines Änderungsgenehmigungsverfahrens nach § 16 BImSchG. Mit dem Genehmigungsbescheid vom 21.12.2023 (Az. 44.0035/22/1.6.2) wurde der Bürgerwind Marienmünster II GbR die Genehmigung nach § 4 BImSchG für die ursprünglichen Vorhaben erteilt.

Anstatt der bereits genehmigten Windenergieanlage soll nun eine Anlage des Typs V172-7.2 mit einer Nabenhöhe von 199 m, einem Rotordurchmesser von 172 m und einer Nennleistung von 7.200 kW am selben Standort errichtet werden.

Die o. g. Windenergieanlage ist unter Nr. 1.6.3 des UVPG als Vorhaben genannt, für das im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung nach § 5 UVPG zu prüfen ist, ob von dem Vorhaben nach den Kriterien der Anlage 3 UVPG erhebliche nachteiligere Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die zu berücksichtigen wären. Nach Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig ist, da durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Maßgeblich für diese Entscheidung war, dass durch das Vorhaben unter Berücksichtigung der bereits genehmigten Windfarm-Konstellation keine Verschlechterung für die betroffenen Schutzgüter zu erwarten ist. Die immissionsschutzrechtlichen Richtwerte werden eingehalten, erhebliche nachteiligere Auswirkungen im Hinblick auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt; Fläche, Boden; Wasser; Klima, Luft; Landschaft und kulturelles Erbe sowie sonstige Sachgüter können im Vergleich zur genehmigten Ausgangssituation nicht festgestellt werden. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Höxter
untere Immissionsschutzbehörde

Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: info@kreis-hoexter.de
Telefon: 05271-965-0
Fax: 05271-37926
URL: https://www.kreis-hoexter.de

Datum der Entscheidung

11.04.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

20240418_Bekanntmachung_UVP_WEA2 ( 20240418_Bekanntmachung_UVP_WEA2.pdf )