Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die AFH Alte Fischereihafen Cuxhaven GmbH (“AFH”) plant eine umfassende Neugestaltung des Gesamtareals des bestehenden Alten Fischereihafens in Cuxhaven. Voraussetzung für die Neugestaltung des Hafenbereichs ist die Grundinstandsetzung der bestehenden Kaianlage im Alten Fischereihafen Cuxhaven. Gegenstand des wasserrechtlichen Zulassungsverfahren ist die die Ertüchtigung der Ufereinfassung durch Einbringen einer rückverankerten Spundwand. Die Errichtung der neuen vorgelagerten Uferbefestigung (Spundwand mit Verankerung und Hinterfüllung) auf einer Länge von ca. 1.050 m ist als Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einzustufen. Das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren erfordert eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung. Von deren Ergebnis ist abhängig, ob ein Planfeststellungsverfahren oder ein Plangenehmigungsverfahren durchzuführen ist. Im Falle einer erforderlichen Plangenehmigung umfasst die Konzentrationswirkung der erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 13 BImSchG die wasserrechtliche Plangenehmigung für den Gewässerausbau umfassen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Stadt Cuxhaven, Niedersachsen
Fachbereich 7 - Bürgerservice, Ordnung und Katastrophenschutz

Rathausstraße 1
27472 Cuxhaven
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: info@cuxhaven.de
Telefon: 04721 / 700-0
Fax: 04721 / 700-901
URL: https://www.cuxhaven.de

Datum der Entscheidung

10.07.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

AFH Kaimauer_UVP Vorprüfung Amtsblatt_final ( AFH Kaimauer_UVP Vorprüfung Amtsblatt_final.pdf )