Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Teepe Tongruben GmbH hat bei mir mit Antrag vom 14.03.2019, geändert durch die Änderungsfassung von Februar 2023, gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz die Planfeststellung für die Erweiterung der bestehenden Abgrabung nach Sand um eine Fläche von rund 5 ha beantragt. Der Abbau soll ca. in 20 m Tiefe erfolgen. Da dabei das Grundwasser angeschnitten wird, ist gemäß § 68 Abs. 1 WHG in Verbindung mit § 76 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.11.1999 (GV. NRW. S. 602) in der zur Zeit geltenden Fassung ein Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben durchzuführen. Die Genehmigung soll bis 2047 erteilt werden. Die Firma Teepe Tongruben GmbH betreibt in Westerkappeln eine Abgrabung für Ton. Diese Abgrabung wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 24.07.2002 genehmigt. Mit Änderungsgenehmigung vom 18.11.2002 wurde die Änderung der Abbaureihenfolge genehmigt. In der Änderungsgenehmigung vom 13.09.2006 wurden abweichende Regelungen zum ursprünglich geplanten Lärmschutzwall und den Pflanzungen getroffen. Mit Änderungsgenehmigung vom 12.03.2018 wurde die Abgrabung bis zum 31.12.2027 verlängert. Nach Schätzung der Teepe GmbH wird die laufende Abgrabung in ca. 2 Jahren ausgebeutet sein. Daher beabsichtigt die Nachfolgegesellschaft Teepe Tongruben GmbH die aktuell betriebene Abgrabung westlich der bestehenden Abgrabungsfläche auf ca. 15 ha fortzuführen. Es handelt sich um eine Trockenabgrabung. Es entsteht kein Gewässer. Die Abbaustätte soll anschließend wiederverfüllt und der Oberboden begrünt werden. Anschließend ist eine ackerbauliche Folgenutzung geplant. In unmittelbarer Nähe zum beantragten Vorhaben befindet sich eine weiter Abgrabung. Diese kumuliert im Sinne des § 11 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung -UVPG- mit der verfahrensgegenständlichen Abgrabung. Die Gesamtgröße der kumulierenden Abgrabungen überschreitet den Größenwert aus § 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen - UVPG NRW in Verbindung mit Anlage 1 zu § 1, Ziffer 10, Buchstabe a in Höhe von 25 ha. Für das Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurde gemeinsam mit den Antragsunterlagen eingereicht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Steinfurt
Umweltamt
Tecklenburger Str. 10
48565
Steinfurt
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@kreis-steinfurt.de |
Telefon: | +49 (0) 25 51 / 69 - 0 |
Fax: | +49 (0) 25 51 / 69 24 00 |
URL: | https://www.kreis-steinfurt.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
25.03.2024 - 07.04.2024
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
04.03.2024