Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Herr Andreas Reeker hat mit Schreiben vom 06.09.2022 für das o.a. Vorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß §§ 67, 68 und 70 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG), in Verbindung mit §§ 71, 107 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG), in Verbindung mit §§ 27a und 72 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW), in Verbindung mit § 1 und §§ 16 bis 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt.
Herr Reeker beantragt den Bau eines Hafenbeckens im bestehenden Gewerbepark Hochwald. Das ehemalige Molkereigelände mit seinen Gebäuden wird zurzeit vor allen Dingen als Lagermöglichkeit, insbesondere für Yachten und Sportboote, genutzt. Diese müssen bisher mehrmals jährlich mittels Kran aus und in den Mittellandkanal gehoben werden. Das Vorhaben dient der optimierten Nutzung der bestehenden Gewerbefläche sowie einer Reduzierung der Gefahr durch Eingriffe in den laufenden Schifffahrtsverkehr auf dem Mittellandkanal. Dazu soll für die Einfahrt in den Hafen ein kleiner Vorhafen neben der bisherigen Fahrspur, eine Toranlage zur Abtrennung des neuen Hafenbeckens vom Kanal sowie das neue Hafenbecken mit knapp 40 Liegeplätzen samt entsprechender Versorgungsanlagen und Travellift-Anlage zum Heben der Boote aus dem/in das Hafenbecken gebaut werden.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Münster
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz

Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: dez54@brms.nrw.de
Telefon: 0251 411-0

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

11.03.2024

Entscheidung

20240311_Planfeststellungsbeschluss_Neubau eines Hafenbeckens Hochwald Gewerbepark Recke_gez ( 20240311_Planfeststellungsbeschluss_Neubau eines Hafenbeckens Hochwald Gewerbepark Recke_gez.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

02.01.2023 - 01.02.2023