Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma BMV Energie GmbH & Co. KG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Berliner Allee (B5) in 16866 Gumtow OT Kunow in der Gemarkung Kunow, Flur 1, Flurstück 56/1 und 56/2, sowie Flur 5, Flurstück 2 eine Biogasanlage zu errichten und zu betreiben.

Auf dem Gelände befindet sich eine Biogasanlage, welche nach Baurecht durch den Landkreis Prignitz 2011 und nach BImSchG im Jahr 2013 genehmigt wurde. Die geplante Anlage soll die vorhandene Biogasanlage ersetzen bzw. ergänzen. Weiterhin wurde der Bau von einem zusätzlichen Fermenter, zwei Endlager und ein Nachgärbehälter beantragt. Das vorhandene Gärrestlager soll als Fermenter 1 genutzt werden. Die am Standort vorhandene BHKW soll um eine weitere BHKW Anlage erweitert werden. Des Weiteren soll eine Methaneinspeisungsanlage errichtet und Abluftreinigungsanlagen installiert werden. Als Inputstoffe werden tierische Nebenprodukte aus der Landwirtschaft, nachwachsende Rohstoffe und Reststoffe aus der Landwirtschaft und der Industrie geplant.

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.6.2.1 EG des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.4.1.1 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Nach § 7 Absatz 1 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen.

Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen.

Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und des Standortes sowie der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten. Durch eine UVP sind keine weiterreichenden Aussagen zu erwarten.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de

Datum der Entscheidung

03.11.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

016.00.00-23_Bekanntmachung_neg_Ergebnis_UVP-VP ( 016.00.00-23_Bekanntmachung_neg_Ergebnis_UVP-VP.pdf )