Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Landkreis Tübingen Abfallwirtschaftsbetrieb, Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen hat am 8.3.2017 die Planänderungsgenehmigung für die wesentliche Änderung/Erweiterung der bestehenden Erdaushubdeponie (DK 0-0,5) Schinderklinge in Tübingen, Gemarkung Kusterdingen-Wankheim sowie Gemarkung Stadt Tübingen, an der Gemeindeverbindungsstraße (Verlängerung der Reutlinger Straße. zwischen B 28 und B 27) zwischen Tübingen und Kusterdingen, durch Überhöhung um 10 m verbun-den mit einer Erhöhung des Ablagerungsvolumens um 355.000 m³ beantragt.
Für die Erweiterung der Deponie bedarf es nach Nummer 12.3 der Anlage 1 UVPG einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Absatz 1 UVPG.
Nach Einschätzung der Behörde aufgrund der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien hat die all-gemeine Vorprüfung ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Um-weltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungs-entscheidung zur berücksichtigen wären.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072
Tübingen
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | Abt5.FPTVorzimmer@rpt.bwl.de |
Telefon: | 07071 757-3721 |
Fax: | 07071 757-3190 |
URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Seiten/default.aspx |
Datum der Entscheidung
05.05.2021