Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Landkreis Tübingen Abfallwirtschaftsbetrieb, Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen hat am 8.3.2017 die Planänderungsgenehmigung für die wesentliche Änderung/Erweiterung der bestehenden Erdaushubdeponie (DK 0-0,5) Schinderklinge in Tübingen, Gemarkung Kusterdingen-Wankheim sowie Gemarkung Stadt Tübingen, an der Gemeindeverbindungsstraße (Verlängerung der Reutlinger Straße. zwischen B 28 und B 27) zwischen Tübingen und Kusterdingen, durch Überhöhung um 10 m verbun-den mit einer Erhöhung des Ablagerungsvolumens um 355.000 m³ beantragt.

Für die Erweiterung der Deponie bedarf es nach Nummer 12.3 der Anlage 1 UVPG einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Absatz 1 UVPG.
Nach Einschätzung der Behörde aufgrund der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien hat die all-gemeine Vorprüfung ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Um-weltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungs-entscheidung zur berücksichtigen wären.

UVP-Kategorie

Abfalldeponien

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Tübingen

Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: Abt5.FPTVorzimmer@rpt.bwl.de
Telefon: 07071 757-3721
Fax: 07071 757-3190
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Seiten/default.aspx

Datum der Entscheidung

05.05.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2021-05-21 ENDFASSUNG Bekanntmachung ( 2021-05-21 ENDFASSUNG Bekanntmachung.pdf )