Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Für das Grundstück Nr. 3, in Flur 6 der Gemarkung Weidingen mit einer Größe von 4,4314 ha wurde beim Forstamt Neuerburg ein Antrag auf Genehmigung der Erstaufforstung und Änderung der Bodennutzungsart gestellt. Die Erstaufforstung soll als Mischwald (Laub-/Nadelwald zu gleichen Teilen) auf einer Teilfläche von 3,4 ha Größe erfolgen. Das Grundstück wird derzeit als Ackerland (zuletzt Maisanbau) genutzt.

Die Zuständigkeit der Unteren Forstbehörde ergibt sich aus § 3 LWaldG.

Gemäß Nr. 17.1.3 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende Vorhaben – Erstaufforstung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart von 2 ha bis weniger als 20 ha Wald - einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 des UVPG.

Die Prüfung hat in der ersten Stufe ergeben, dass keine Schutzgebiete nach Anlage 3 Nummer 2.3 betroffen sind und somit keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen.

Als Ergebnis dieser Vorprüfung ist unter Zugrundelegung der in den Anlagen 2 und 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien festgestellt worden, dass auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann. Aus der Erstaufforstung resultieren keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

MUEEF, Landesforsten
Klimaschutzministerium (MKUEM)
Forstamt Neuerburg

Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: Forstamt.Neuerburg@wald-rlp.de

Datum der Entscheidung

26.02.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe Feb 2021_Final ( Bekanntgabe Feb 2021_Final.pdf )