Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Lausitz Energie Kraftwerke AG, Leagplatz 1 in 03050 Cottbus beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Walther-Rathenau-Straße 38 in 03044 Cottbus in der Gemarkung Schmellwitz, Flur 70, Flurstück 170/3 eine Wasserstoffelektrolyseanlage zu errichten und zu betreiben.

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen eine Elektrolyseanlage zur Produktion von maximal 210 Nm³/h Wasserstoff mit einer Leistung von 1 MW auf dem Betriebsgelände der Cottbusverkehr GmbH. Die Wasserstoffproduktion erfolgt mit der Proton Exchange Membrane (PEM)-Technologie, einem elektrochemischen Verfahren, bei dem durch Einsatz von elektrischem Strom Wasser in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff zerlegt wird. Die Wasserstoffproduktion erfolgt komplett im containerbasierten System H-TEC SYSTEMS ME450, wobei alle Komponenten des Elektrolyseurs im oder am Container untergebracht sind. Einzig der Prozesstransformator wird in unmittelbarer Umgebung außerhalb des Containers errichtet. Der Betrieb der Anlage wird für 8 760 Stunden im Jahr bei einer bedarfsabhängigen Produktion beantragt. Die Anlage besteht im Wesentlichen aus folgenden Komponenten:
- Elektrolyse-Stack (PEM-Technologie)
- Wasseraufbereitung (Demineralizer)
- Kühlsystem
- Gasaufbereitung (De-Oxo, Entfeuchtung)
- Transformator mit Gleichrichter
- Sonstigen Nebenanlagen (insbesondere Pumpen, Hilfsantriebe, Steuerungs- und Leittechnik)

Geplant ist eine zukünftige Abgabe des Wasserstoffs an Nutz- und Kraftfahrzeuge. Dazu soll in direkter Nachbarschaft des Elektrolyseurs durch die Cottbusverkehr GmbH eine Wasserstoff-Tankstelle errichtet werden. Die Tankstelle einschließlich der Nebenanlagen sind nicht Teil des vorliegenden Genehmigungsverfahrens und werden in einem gesonderten Verfahren durch die Cottbusverkehr GmbH beantragt.

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 4.1.12 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 4.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Nach § 7 Absatz 1 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen.

Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen.

Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

UVP-Kategorie

Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 12 Genehmigungsverfahrensstelle Süd

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: T12@LfU.Brandenburg.de
Telefon: +49 35549911411

Datum der Entscheidung

29.05.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung Ergebnis UVP-VP ( Bekanntmachung Ergebnis UVP-VP.pdf )