Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die InfraLeuna GmbH, Am Haupttor in 06237 Leuna hat mit Schreiben vom 30.04.2021 sowie Änderungen vom 03.09.2021 und 26.11.2021 einen Antrag gemäß § 60 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Erweiterung der Zentralen Abwasserbehandlungsanlage ZAB Leuna bei der zuständigen oberen Wasserbehörde im Landesverwaltungsamt gestellt. Die Zentrale Abwasserbehandlungsanlage nimmt bereits jetzt industrielle Abwässer des Industriestandortes Leuna zur Behandlung an. Die Neuansiedlung weiterer Unternehmen sowie beabsichtigte Produktionsweiterungen bereits ansässiger Firmen führen zu einem erhöhten Abwasseranfall und erfordern eine Erhöhung der vorhandenen Abwasserbehandlungskapazität. Mit der geplanten Anlagenerweiterung soll eine ausreichende Behandlungskapazität geschaffen werden. Für die geplante Erweiterung der ZAB Leuna besteht aufgrund der im Antrag angegebenen Größen- und Leistungswerte gemäß § 9 Abs.1 Nr. 1 UVPG i.V.m. Anlage 1, Punkt 13.1.1 UVPG die unbedingte Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Erweiterung der ZAB Leuna stellt damit eine wesentliche Änderung der bestehenden, mit Bescheid des Regierungspräsidiums Halle vom 16.03.1994 planfestgestellten Abwasserbehandlungsanlage dar und bedarf gemäß § 60 Abs. 3 Nr. 1 WHG i.V.m. § 81 Abs. 3 WG LSA einer wasserrechtlichen Genehmigung. Darüber hinaus unterliegt dieses Vorhaben auch den Anforderungen nach § 60 Abs. 3 Nr. 2 WHG, da die ZAB Leuna eine eigenständig betriebene Abwasserbehandlungsanlage im Sinne der Industrie-Emissionsrichtlinie ist. Es sind hier zusätzlich die Regelungen der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) anzuwenden. Das hier beantragte Vorhaben zur Erweiterung der ZAB Leuna beinhaltet die Errichtung einer Anaeroben Vorbehandlungsanlage zur Behandlung der zukünftig anfallenden Abwässer der geplanten Bio-Raffinerie der Firma UPM GmbH. Das in der Anaeroben Vorbehandlungsanlage in einer ersten Verfahrensstufe erzeugte Biogas wird in einer sich anschließenden Verfahrensstufe einer Biogasreinigung und –verwertung zugeführt. Die Biogasreinigung und –verwertung unterliegt immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen. Hierfür wird durch die zuständige Immissionsschutzbehörde beim Landkreis Saalekreis ein eigenständiges Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG geführt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt (LVwA) Sachsen-Anhalt
Referat 405 Abwasser
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112
Halle (Saale)
Sachsen-Anhalt
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de |
Telefon: | 0345 514-0 |
Fax: | 0345 514-1444 |
URL: | https://lvwa.sachsen-anhalt.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
12.12.2023
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
22.02.2022 - 21.03.2022