Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Fa. BMW AG betreibt am Werksstandort 2.4 in Dingolfing eine nach § 4 BImSchG i.V.m. Nr. 3.24 (Spalte c, Verfahrensart G) der 4. BImSchV genehmigungspflichtige Haupt- Anlage zum Bau und zur Montage von Kraftfahrzeugen mit entsprechend genehmigungspflichtigen Nebeneinrichtungen bzw. Anlagenteilen oder Verfahrensschritten.
Das Genehmigungserfordernis für die neue Anlage ergibt sich als wesentliche Änderung der Hauptanlage nach Nr. 3.24 in Form einer wesentlichen Änderung durch Errichtung und Betrieb des neuen Mitarbeiterparkplatzes als weitere Nebeneinrichtung.

Die in den letzten Jahren erfolgte westliche Erweiterung der unter die Nummer 3.24 der 4. BImSchV fallenden Anlage zum Bau und zur Montage von Kraftfahrzeugen am BMW-Standort 2.4 in Dingolfing bedingt durch die höheren Mitarbeiterzahlen bzw. durch die Überbauung bisheriger Parkplätze den Bau neuer Stellplätze (FlNrn. 1959,1960,1961,1962,1966,1955 (T), 1954/1 (T), Gmk. Teisbach).
Konkret sollen auf einer Fläche von 13650 m2 insgesamt 435 neue Parkplätze entstehen und verkehrsmäßig über die bestehende Werkstraße zum Tor 5 und weiter über die Industriestraße erschlossen werden.
Der Inbetriebnahme des Parkplatzes wird entsprechend den Produktionszeiten im Werk 2.4 an 7 Tagen/Woche und 24 Stunden/Tag ab 01.10.2017 vorgesehen (Probebetrieb ab 01.07.2017).
Die vorgesehene Fläche liegt im Umgriff des lärmkontingentierten Bebauungsplanes BMW
West V.

UVP-Kategorie

Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung

Raumbezug

Adressen

Datum der Entscheidung

08.10.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP Amtsblatt Mitarbeiterparkplatz westlich Moosableiter ( UVP Amtsblatt Mitarbeiterparkplatz westlich Moosableiter.docx )