Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Westricher Natursteinvertrieb GmbH & Co. KG (WENA) betreibt schon seit über einem Jahrzehnt einen Feldspattagebau auf dem Gebeit der Gemeinde Pfeffelbach unter der Bezeichnung "Niederberg-Pfeffelbach" im Landkreis Kusel. Gefördert wird Feldspat, ein grundeigener Bodenschatz gem. § 3 Abs. 4 Nr.1 BBergG.
Geplant ist nun Erweiterung. Da zu diesem Zweck eine Rodung von mehr als 10 ha durchgeführt werden muss besteht gem. § 1 Nr. 9 UVP-V-Bergbau i.V.m. dem UVPG (Anlage 1 Nr.17.2.1) eine UVP-Pflicht und ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren wurde eingeleitet. Zudem wurde bei einer Gesamterweiterung von ca. 11ha eine allgemeine Vorprüfung des EInzelfalls durchgeführt (§§1 Nr.1 b)dd) UV-P-V-Bergbau i.V.m. § 3 c UVP-G a.F.), was auch eine UVP-Pflicht ergab. Am 26.09.2012 wurde ein erster Scoping-Termin durchgeführt. gem. § 52 Abs. 2a BBergG. Da danach eine Erweiterung von ca. 4 ha geplant wurde und dies eine erhebliche Änderung darstellt, wurde am 14.07.2016 ein zweiter Scoping-Termin durchgeführt. Mit Schreiben vom 25.04.2017 stellt die WENA dann den Antrag auf Einleitung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens und reichte die Antragsunterlagen ein. Am 03.04.2019 wurde der Erörterungstermin gem. § 73 Abs. 6 VwVfG durchgeführt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Wirtschaftsministerium (MWVLW)
LGB (Landesamt für Geologie und Bergbau)
Rheinland-Pfalz
E-Mail: | office@lgb-rlp.de |
Telefon: | 06131 / 9254 - 0 |
Fax: | 06131 / 9254 - 123 |
URL: | www.lgb-rlp.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
07.05.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
03.04.2019
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
01.06.2017 - 30.06.2017