Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadt Dresden hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 18. Juli 2019 einen Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung des Vorhabens gestellt. Hierzu hat sie mit Schreiben vom 12. April 2024 überarbeitete Antragsunterlagen eingereicht. Zunächst ist gemäß § 5 Abs. 1 UVPG die Feststellung notwendig, ob für das Vorhaben gemäß § 7 Abs. 2 UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Es handelt sich um einen Gewässerausbau in Form der wesentlichen Umgestaltung des Gewässerlaufs und der Uferbereiche. Die Gewässerachse wird um 5-15 m von den Ufermauern weg verlegt. Es wird ein Nebenarm zur hydraulischen Entlastung errichtet. Es erfolgt eine Böschungsfußsicherung mittels Fußsteinen. Es erfolgt eine Verlängerung der Leitungen an den bestehenden Regenwassereinleitstellen. Zur Strömungslenkung werden Lenkbuhnen entlang des Prallhangs eingebaut. Zudem werden zwei Treppen, auf die bestehende Berme führen, gebaut. Durch die naturnahe Gestaltung des Gewässerprofils ändert sich die Gewässermorphologie und auch das Erscheinungsbild des Gewässers in diesem Abschnitt sowie die hydraulischen Eigenschaften des Gerinnes. Das Vorhaben „Prießnitz Sanierung Prallbogen mit Umverlegung der Prießnitz zwischen Hohnsteiner Straße und Bautzner Straße“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, welche im Ergebnis negativ ausfiel.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Abteilung 4 - Umweltschutz
Dienststelle Dresden
Landesdirektion Sachsen
Referat 46DD

Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Sachsen
Deutschland

E-Mail: post@lds.sachsen.de
Telefon: 0351 825-4001
Fax: 0351 825-9999

Datum der Entscheidung

19.09.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe - keine UVP-Pflicht - Dresden ( Bekanntgabe - keine UVP-Pflicht - Dresden.pdf )