Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG, Moorblick 1, 23824 Tensfeld, plant in dem Bereich „Unter Grenzberg“ an der L 68 in der Gemeinde Tensfeld die Erweiterung der Abbauflächen für die Gewinnung von Kiessand sowie die Änderung des Nassabbaus. Anstatt des Nassabbaus mit nachfolgender Verfüllung mit grubeneigenem Feinmaterial wird der Nassabbau mit Verbleib offener Wasserfläche nach Beendigung des Rohstoffabbaus beantragt. Gleichzeitig wird für eine Fläche an der K 52 teilweise die Verfüllung mit unbelastetem Fremdboden statt der bisher vorgesehenen Auffüllung mit grubeneigenem Material beantragt. Zudem sind Abweichungen von der planfestgestellten abschließenden Gestaltung vorgesehen.

Die Antragsfläche des vorliegenden Antrags umfasst die Flurstücke 3, 4, 5, 6, 9, 10/2, 12, 13, 14/3, 15/1, 97, 98/3, 98/4, 107/14 und teilweise 96/4 der Flur 1 sowie die Flurstücke 55, 120, 122, 128, 129, 130 und teilweise 42/1, 46/1, 50/1, 64, 85/47, 93/54, 126 der Flur 2 sowie die Flurstücke 5/8, 11/2, 12/12 und teilweise 92/1 der Flur 5 der Gemeinde und Gemarkung Tensfeld.

Über den Antrag wird gemäß § 68 Abs. 1 WHG in einem Planfeststellungsverfahren entschieden. Zuständige Planfeststellungsbehörde ist die untere Wasserbehörde des Kreises Segeberg.

Die Antragstellerin beantragt für das Änderungsvorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Kreis Segeberg

Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: info@segeberg.de
URL: https://www.segeberg.de/

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

05.07.2021 - 06.08.2021

Auslegungsinformationen

2021-06-24 Bekanntmachung über die Auslegung eines Planfeststellungsantrages ( 2021-06-24 Bekanntmachung über die Auslegung eines Planfeststellungsantrages.pdf )