Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Große Kreisstadt Freital hat mit Schreiben vom 29. August 2019 die Entscheidung beantragt, ob für das Vorhaben anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden kann.

Am 27. Januar 2020 hat die Landesdirektion Sachsen festgestellt, dass für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Maßgebend hierfür war insbesondere, dass die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Fläche und Boden sowie Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt als erheblich bewertet wurde.

Mit Schreiben vom 15. September 2020 hat die Große Kreisstadt Freital um Überprüfung der Feststellung der UVP-Pflicht vom 27. Januar 2020 gebeten und hierzu ergänzende Unterlagen, insbesondere eine vertiefte faunistische Erfassung vorgelegt.

Schutzziel für den erforderlichen Hochwasserschutz soll ein 20-jährliches Hochwasser sein. Dazu soll auf der unbebauten Freifläche zwischen Bergstraße und Opitzer Straße ein Hochwasserrückhaltebecken mit einer Speicherkapazität von ca. 5.400 m³ errichtet werden. Begrenzt wird diese Fläche im Süden von der Bebauung entlang der Opitzer Straße, im Westen von Kleingärten und im Norden von Einfamilienhäusern entlang der Bergstraße. Das Areal ist ca. 100 m lang und 70 m breit. Die Beckentiefe soll 4,70 m betragen. Sowohl der Abfluss des Teileinzugsgebietes Breiter Grund als auch der des Teileinzugsgebietes Opitzer Straße sollen zurückgehalten werden.

Der Beckenstandort befindet sich nicht direkt neben dem Gewässer Breiter Grund. Daher müssen die Hochwasserabflüsse über je ein Abschlagbauwerk und eine Zuleitungsstrecke in das Hochwasserrückhaltebecken geleitet werden.

Das Vorhaben „Hochwasserrückhaltebecken Breiter Grund am Wohngebiet Bergstraße in Freital - Deuben“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Aufgrund der neu eingereichten bzw. überarbeiteten Unterlagen wurde eine erneute allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchgeführt. Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde am 19. Juli 2021 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Abteilung 4 - Umweltschutz
Dienststelle Dresden
Landesdirektion Sachsen
Referat 46DD

Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Sachsen
Deutschland

E-Mail: post@lds.sachsen.de
Telefon: 0351 825-4001
Fax: 0351 825-9999

Datum der Entscheidung

19.07.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe UVP-VPG Freital, Breiter Grund ( Bekanntgabe UVP-VPG Freital, Breiter Grund.docx )