Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die AS Bau GbR beantragte beim Landratsamt Neu-Ulm mit Schreiben 30.07.2019, zuletzt ergänzt am 30.09.2019, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage (Anlage zu Erzeugung von Strom in einer Ver-brennungsmotoranlage durch den Einsatz von Biogas) mit einer Feuerungswärmeleistung von max. 1.753 kW.

Die auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 345 und 346 der Gemarkung Holzheim bestehende, mit Bescheid des Landratsamts Neu-Ulm vom 31.03.2011, Az.: 31-6024.2-86/2011, baurechtlich genehmigte Biogasanlage mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von max. 997 kW soll u.a. durch die Errichtung und den Betrieb eines dritten BHKWs und eines zusätzlichen Gärrestelagers erweitert werden. Die Erweiterung der Anlage ist. mit einer Erhöhung der Gesamt-Feuerungswärmeleistung auf max. 1.753 kW verbunden. Dadurch wird die Leistungsgrenze der Ziffer 1.2.2.2 des Anhangs der 4. BImSchV von 1 MW überschritten, die Anlage unterliegt deshalb künftig dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungserfordernis.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neu-Ulm

Kantstr. 8
89231 Neu-Ulm
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra.neu-ulm.de
Telefon: +49 731 7040-0
Fax: +49 731 7040-8999
URL: http://www.landratsamt.neu-ulm.de

Datum der Entscheidung

13.01.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

053 Bekanntgabe UVP Vorprüfung ( 053 Bekanntgabe UVP Vorprüfung.pdf )