Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Göcken & Hofreiter GbR beabsichtigt die auf dem Grundstück Fl.Nr. 4809, Gemarkung Ingolstadt errichtete Anlage zur Brauchwassergewinnung und zur thermischen Nutzung von oberflächennahmen Grundwasser, deren wasserrechtliche Genehmigung zuletzt mit Bescheid des Umweltamtes der Stadt Ingolstadt vom 15.04.2004 bis 31.12.2024 befristet ist, zukünftig auch weiterhin zu betreiben. Am 08.10.2024 beantragte die Göcken & Hofreiter GbR die Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von oberflächennahen Grundwasser und die Wiedereinleitung des abgekühlten bzw. erwärmten Grundwassers. Als maximale Entnahmemenge wurden 28 l/s, 2.420 m³/d bzw. 494.000 m³/a beantragt. Nach § 9 Abs. 4, § 7 Abs. 1 UVPG führt die Stadt Ingolstadt als zuständige Behörde eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durch. Die Pflicht zur Vorprüfung ergibt sich in diesem Fall aus § 9 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Nr. 13.3.2 der Anlage 1 UPVG.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Umweltamt
Stadt Ingolstadt
Wasserrecht
Rathausplatz 4
85049
Ingolstadt
Bayern
Deutschland
E-Mail: | umweltamt@ingolstadt.de |
Telefon: | +49 841 305-2542 |
Fax: | +49 841 305-2543 |
URL: | http://www.ingolstadt.de |
Datum der Entscheidung
10.12.2024