Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma unlimited energy GmbH, Mittelstraße 5/5a in 12529 Schönefeld beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Groß Welle, Flur 4, Flurstück 85 sowie Flur 5, Flurstück 15 zwei Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben.

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen.

Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen.

Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Schutzgebiete werden durch das Vorhaben nicht berührt. Das nächstgelegene SPA-Gebiet „Unteres Elbtal“ befindet sich 4,4 km südwestlich und das nächstgelegene FFH-Gebiet „Cederbach“ circa 5,5 km nördlich des Standortes. Gesetzlich geschützte Biotope werden durch das Vorhaben nicht berührt. Die Auswirkungen des Vorhabens sind als nicht erheblich einzustufen. Nachteilige erhebliche Umweltauswirkungen, welche die Schutzgüter des UVPG betreffen, sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de

Datum der Entscheidung

10.06.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

016.00.00-19_Bekanntmachung_neg_UVP_VP ( 016.00.00-19_Bekanntmachung_neg_UVP_VP.pdf )